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Einlenken oder zahlen: EU-Kommission gibt Google letzte Chance

EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hat Google eine letzte Frist eingeräumt, um die Benachteiligung anderer Suchanbieter zu beenden. Die deutschen Verleger sind begeistert.
/ Achim Sawall
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Bild: Nicholas Kamm/AFP/Getty Images

Google verstößt mit seiner Suchmaschine möglicherweise in mehreren Punkten gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Das gab die EU-Kommission am 21. Mai 2012(öffnet im neuen Fenster) bekannt. Dabei geht es vor allem um einen möglichen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Google-Suche. Die Auseinandersetzung zwischen Google und der EU läuft bereits seit November 2010.

EU-Wettbewerbskommissar und Kommissionsvizechef Joaquin Almunia rief den US-Konzern auf, freiwillig Gegenmaßnahmen vorzuschlagen, um das Problem einvernehmlich zu lösen und so ein Verfahren mit Auflagen und Geldbußen zu verhindern. In einem Brief an Google-Chef Eric Schmidt erklärte Almunia die vier Problembereiche - von der Benachteiligung anderer Suchanbieter über das Kopieren von Inhalten anderer Suchseiten und die Verträge mit Anzeigenkunden bis hin zu Auflagen für Softwareentwickler.

"Google missbraucht seine Marktmacht"

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten am 22. Mai 2012 die Entscheidung der EU-Kommission im Wettbewerbsverfahren gegen Google. Insbesondere der Vorwurf, dass Google in seiner Suche eigene Angebote gegenüber Angeboten Dritter bevorzuge, entspreche Bedenken, die deutsche Verleger seit Jahren anmelden und 2009 auch den Wettbewerbsbehörden mitgeteilt haben.

"Die Entscheidung der Kommission hat die Auffassung der Verleger bestätigt, dass Google seine Marktmacht für wettbewerbsverzerrende Suchmanipulationen missbraucht" , erklärte VDZ-Präsident Hubert Burda. Damit sei "Fair Search" auch von den Wettbewerbshütern als wichtiges Element der digitalen Welt anerkannt worden.

Die EU-Kommission solle Vorschläge von Google zu Zugeständnissen sehr genau prüfen. Nötigenfalls müsse auch das Missbrauchsverfahren konsequent fortgeführt werden. Wenn Google keine Zugeständnisse mache, drohten hohe Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes des Konzerns.


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