Einigung mit EU-Kommission: Amazon will keine Daten von Verkäufern mehr auswerten
Die bisherigen Benachteiligungen von Marketplace-Händlern will Amazon aufgeben. Damit soll sich der Wettbewerb verbessern - im Sinne der Kunden.

Amazon hat sich auf Druck der EU-Kommission verpflichtet, sein Geschäftsverhalten im Onlineshop zu ändern - und das gleich in mehreren Punkten. So wird Amazon sein Prozedere bei der Entwicklung eigener Produkte korrigieren, die Regeln für die Teilnahme am Prime-Versand für andere Händler modifizieren und neue Vorgaben für die Platzierung im Einkaufswagenfeld auf der Homepage einführen. Damit will Amazon die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU-Kommission ausräumen.
Es geht einerseits darum, dass Amazon bisher interne Daten von Marketplace-Händlern verwendete, um Produkte unter eigener Bezeichnung zu entwickeln und zu verkaufen. So sollten Produkte angeboten werden, die im Funktionsumfang den Artikeln unabhängiger Marketplace-Händler entsprechen oder besser sein sollten. Damit habe Amazon dem Wettbewerb geschadet und seine Marktposition ausgenutzt, lautet der Vorwurf. Entsprechende Beschuldigungen wurden im April 2020 bekannt.
Die EU-Kommission sieht es kritisch, dass Amazon einen Marktplatz betreibt, auf dem unabhängige Verkäufer Produkte direkt an Verbraucher verkaufen können, und gleichzeitig Produkte im Wettbewerb mit den unabhängigen Verkäufern anbietet. Dadurch erhält Amazon Datensätze rund um die Aktivitäten der Händler.
EU-Kommission kritisiert Amazons Verhalten
In zwei weiteren Bereichen soll Amazon ebenfalls den Wettbewerb behindert haben. Damit Marketplace-Händler am Prime-Versand teilnehmen können, müssen sie bestimmte Bedingungen erfüllen und sind verpflichtet, die Logistik von Amazon abwickeln zu lassen. Als weiteres bemängelt die EU-Kommission die Platzierung im Einkaufswagen-Feld: Seit 2016 wird Amazon vorgeworfen, dort nicht immer das beste Angebot zu zeigen, obwohl Kunden dies suggeriert wird.
Die Kommission stellte vorläufig fest, dass die Regeln und Kriterien für das Einkaufswagen-Feld und das Prime-Programm zu einer unangemessenen Begünstigung des Amazon-eigenen Einzelhandelsgeschäfts führten. Auch Marktplatzverkäufer profitierten, wenn die Logistik- und Lieferdienste von Amazon verwendet würden. Diese Ungleichbehandlung könne anderen Marktplatzverkäufern schaden.
Amazon will das eigene Verhalten ändern
Nach Aussage der EU-Kommission verpflichtete sich Amazon in allen drei Punkten dazu, die bisherigen Maßnahmen nicht länger umzusetzen. So wolle Amazon nicht länger interne Daten von Marketplace-Händlern nutzen, um eigene Produkte zu verkaufen, die mit dem Geschäft der Händler konkurrierten.
Amazon verspricht, dass diese Nichtnutzung der Daten sowohl für automatisierte Werkzeuge als auch für Amazon-Mitarbeiter selbst gelte, die auf die Marketplace-Daten zugreifen könnten. Diese Daten enthalten Verkaufsbedingungen, Einnahmen, Umsatzdaten, Lieferungen, Lagerbestandsinformationen sowie Zugriffszahlen der Besucher der Amazon-Webseite. Diese Daten wird Amazon demnach nicht länger auswerten, um eigene Produkte zu entwickeln und zu verkaufen.
Viele Änderungen für Marketplace-Händler
Bei den Vorgaben zur Teilnahme am Prime-Versand will Amazon Marketplace-Händlern künftig die Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden, welche Logistik und Lieferdienste sie wählen. Die Konditionen können direkt mit den Logistikunternehmen und Versanddienstleistern ausgehandelt werden. Dabei verspricht Amazon, keine Informationen aus Prime-Verkäufen zu den Konditionen und der Leistung dritter Beförderungsunternehmen zu nutzen, um diese für die eigenen Logistikdienste zu verwenden. Damit soll verhindert werden, dass Daten der Beförderungsunternehmen direkt an die konkurrierenden Logistikdienste von Amazon fließen.
Bei der Erstellung der Rangfolge für das Einkaufswagen-Feld will Amazon künftig alle Verkäufer gleich behandeln. Neben dem Angebot im Einkaufswagen-Feld soll künftig ein weiteres Konkurrenzangebot erscheinen, das die gleiche Einkaufserfahrung bieten soll. Käufer sollen damit mehr Auswahlmöglichkeiten und einen besseren Überblick erhalten.
Regeln gelten nicht nur in Deutschland
Die Verpflichtungen Amazons sollen für alle bestehenden und künftigen Marktplätze des Anbieters im Europäischen Wirtschaftsraum gelten. Die Regeln zum Einkaufswagen-Feld und zum Prime-Programm beziehen sich jedoch nicht auf Italien, da die dortige Wettbewerbsbehörde bereits Ende 2021 eine Entscheidung erließ, mit der Amazon für den italienischen Markt Abhilfemaßnahmen auferlegt wurden. Amazon musste wegen Verstößen eine Strafe von 1,1 Milliarden Euro zahlen.
Die Verpflichtungen sollen zehn Jahre gelten. Dabei will die EU-Kommission das Verhalten Amazons überwachen. Marketplace-Händler haben bis zum 9. September 2022 eine Stellungnahme zu den Vorschlägen Amazons abzugeben.
Amazon teilte Golem.de auf Nachfrage mit: "Obwohl wir ernsthaft darüber besorgt sind, dass der Digital Markets Act Amazon und einige andere US-Unternehmen in unfairer Weise ins Visier nimmt, und wir mit etlichen Schlussfolgerungen der Europäischen Kommission nicht einverstanden sind, haben wir konstruktiv mit der Kommission zusammengearbeitet". Kein Unternehmen kümmere sich "mehr um kleine Unternehmen oder hat in den letzten zwei Jahrzehnten mehr getan, um sie zu unterstützen, als Amazon", heißt es weiter.
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Wenn die Bedingungen so sind, wie im Artikel beschrieben, werden sie einfach einen...
Hätte sich das ein europäisches Unternehmen in den USA erlaubt, wäre es schon...
Kwt
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