Keine Abgaben für RAIDs und Backups
Denn für jede weitere Kopie sollen 13 Cent pro Musikstück bezahlt werden, wenn die Kopie für Aufführungen genutzt werden soll. Wächst die Musiksammlung also beispielsweise, indem der DJ früher gekaufte CDs als Audiodateien auf die Festplatte überspielt, so sind diese im folgenden Jahr einzeln zu lizenzieren. Die Pauschale für bestehende Dateien kann bis zum 31. Dezember 2013 bei der Gema beantragt werden.
Viele der nach Bekanntwerden der DJ-Abgaben gestellten Fragen hat die Gema in einer FAQ (PDF) beantwortet. So ist es beispielsweise nicht nötig, aus legalen Quellen erworbene Musikdateien erneut zu lizenzieren - sofern daraus keine Kopien erstellt werden. Der Download sollte also direkt in das auch für Auftritte genutzte Musikarchiv erfolgen. Als Beispiel nennt die Gema nur iTunes, der Verein sagte Golem.de aber, dass auch andere lizenzierte Anbieter wie Amazon unter diese Regelung fallen.
Die FAQ erklärt auch, dass das Erstellen von Backups oder RAID-Systeme durch technisch bedingte Kopiervorgänge nicht von den Abgaben betroffen sind. Lediglich das Zurückspielen eines kompletten Backups ist zu bezahlen. Hat die externe Festplatte aus unserem Beispiel einen Defekt, und wird deren Backup auf ein neues Gerät gespielt, so kann man laut der Gema wieder die Pauschale von 125 Euro in Anspruch nehmen. Eine Einzelabrechnung anhand der tatsächlich gespielten Titel, die sich durch die automatisch erstellte Playlist einer DJ-Software leicht erstellen ließe, schließt die Gema in ihrer FAQ aus. Das, so der Verein, sehe das "derzeitige Lizenzierungsmodell" nicht vor.
Promo-CDs dürfen in Dateien verwandelt werden
Auch so genannte Promo-CDs sind von der Lizenzierung ausgenommen, selbst wenn ein DJ daraus Audiodateien erstellt. Für diese von Musiklabels an DJs verteilten Muster gilt die bisherige Freistellungsregelung, die sich auch auf Downloads bezieht. Verantwortlich für die Gema-Abgaben ist dabei der Anbieter der Muster.
Wie bei Tarifverträgen üblich erhalten die Mitglieder der sie anerkennenden Verbände einen Rabatt, bei der 125-Euro-Pauschale oder den 13 Cent pro Stück beträgt er 20 Prozent. Dafür müssen die DJs aber Mitglied entweder im BVMV oder BVD sein.
Einigung mit BVMV: DJs sollen der Gema einmalig 125 Euro zahlen |
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Richi hawtin ist also kein DJ und drückt nur die sync taste. Easy GO!
- was wohl auch so bleiben wird - kommentiere ich, dass die Gema ihren Zenit schon lange...
Das ist für mich kein Djeeying, das is für mich einfach nur albern. Widerlegt mein...
Vor allem "fair" existiert im Wortschatz der Gema nicht. Wer mit unfairen Mitteln kämpft...
Hättest du wirklich gelesen worum es geht hättest nicht sowas sinnfreies gebracht wie...