Jammer: Bundesnetzagentur verbietet Händler Verkauf von Störsender

Die Bundesnetzagentur hat bei einem Händler selbst gebaute Störsender beschlagnahmen lassen. Das gab die Behörde am 24. Juni 2016 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Die Bundesnetzagentur konnte dem Beschuldigten bei einer Durchsuchung nachweisen, rund 60 selbst gebaute Störsender über das Internet verkauft zu haben und hat Geräte sichergestellt. Sie hat dem Händler den Vertrieb untersagt und prüft die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Die Behörde recherchiert seit dem Jahr 2006 auf verschiedenen Verkaufsplattformen nach Händlern von Geräten, die verschiedene Funkbereiche stören können wie Mobilfunk, GPS, WLAN oder Alarmsysteme.
Der Vertrieb und Betrieb von Störsendern durch Privatpersonen oder Unternehmen sei in ganz Europa und auch in den USA und Japan nicht gestattet. Wer Störsender in den Verkehr bringe, handele in Deutschland ordnungswidrig und könne mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Autoschlösser mit Störsendern manipuliert
"Erfahrungen der Bundesnetzagentur und der Polizei zeigen, dass Störsender immer wieder bei Straftaten zum Einsatz kommen. Es gibt Täterbanden, die Ladendiebstahl mit Hilfe von Störsendern verüben, indem sie Diebstahlsicherungsanlagen überwinden" , sagte der Chef der Bundesnetzagentur Jochen Homann: Im vergangenen Jahr seien vermehrt Autoschlösser mit Störsendern manipuliert worden, um Gegenstände aus dem Fahrzeug zu stehlen.
Die Polizeiinspektion Leer/Emden erklärte im April 2015(öffnet im neuen Fenster) , dass Täter mit Störsendern (Jammern) das Signal von Fernbedienungen von Fahrzeugen blockieren, um das Schließen zu verhindern. "Anschließend bedienen sie sich während der Abwesenheit des Eigentümers bequem im Fahrzeuginneren" , hieß es in dem Polizeibericht.



