Bundeskartellamt soll es richten
Das Anfang Januar 2021 beschlossene Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) stärkt die Befugnisse der Kartellbehörden bei der Kontrolle marktbeherrschender Digitalunternehmen. Auf Basis dieses Gesetzes untersucht das Bundeskartellamt nach einer Beschwerde von Corint Media bereits das Google-Angebot News Showcase.
Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Darin geht das Bundeskartellamt auch der Frage nach, "ob die zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen die teilnehmenden Verlage unangemessen benachteiligen, insbesondere ihnen eine Durchsetzung des von Bundestag und Bundesrat im Mai 2021 beschlossenen Leistungsschutzrechts der Presseverleger unverhältnismäßig erschweren".
Vorentscheidung für den Streit mit Corint Media
Würde das Kartellamt beispielsweise feststellen, dass die Zahlungen nach News Showcase den Lizenzen nach dem Leistungsschutzrecht zuzurechnen sind, würden davon nicht nur die Urheber profitieren. Corint Media könnte diese Zahlungen dann als Maßstab für die eigenen Forderungen nehmen. Damit würde man natürlich noch lange nicht auf die geforderten 420 Millionen Euro kommen, aber wohl zumindest zweistellige Millionenbeträge erhalten.
Würde das Kartellamt das Vorgehen Googles hingegen tolerieren, wäre damit auch die Verhandlungsposition der Verwertungsgesellschaft geschwächt. Wenn ein großer Teil der Rechteinhaber die Zahlungen nach dem ENP-Programm akzeptiert, dürfte es Corint Media in einem zu erwartenden Schieds- oder Gerichtsverfahren schwerer fallen, deutlich höhere Tarife durchzusetzen.
BDZV fordert weitere Gesetze
Schon in einem ersten Verfahren vor der Urheberrechtsschiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) war der vorgeschlagene Tarif als "nicht angemessen" beurteilt worden.
Kein Wunder, dass der BDZV bereits weitere Regulierungen zugunsten der Verlage fordert. Sollten sich das neue Urheber- und Kartellrecht nicht bewähren, "wären weitere Maßnahmen des Gesetzgebers erforderlich, um die verfassungsrechtliche Schutzpflicht für eine funktionsfähige private Presse umzusetzen", sagt die Verlagsbranche und verweist auf einen Schlichtungsmechanismus, "wie er derzeit etwa in Kanada diskutiert wird". Der Vorschlag sieht laut Medienberichten vor, dass die Regulierungsbehörde für Telekommunikation über die Zahlungen entscheidet, falls es zu keiner freiwilligen Vereinbarung kommt.
Nach Ansicht von Corint Media ist eine Einigung in Deutschland "durch die wirksame Kontrolle der Kartellbehörden und politische Unterstützung zügig zu erreichen". Sollte sich Corint Media in dem Streit durchsetzen, dürften die Geldflüsse von Google an die Verlage per News Showcase und ENP neu geregelt werden. Ob damit insgesamt mehr Geld in die Kassen der Verlage fließt, ist schwer einzuschätzen. Zumindest die Urheber dürften dann stärker von den Zahlungen profitieren. Verlieren die Verlage hingegen, dürfte der immerwährende Kampf um die Google-Millionen in eine neue politische Runde gehen.
Nachtrag vom 21. Juni 2022, 14:28 Uhr
Wir haben auf Seite 2 ergänzt, dass Corint Media nicht alle Zahlungen auf Basis des früheren Leistungsschutzrechts erstatten musste. Ein Sprecher erläuterte dazu: "Ausnahmen galten hierbei im Einzelfall für individuelle vertragliche Reglungen, die eine gesonderte Rückzahlungsklausel nur in bestimmten Fällen vorsahen. Dem war im Fall von T-Online.de im Jahr 2015 so."
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Einnahmen über News Showcase deutlich höher |
Es mag vielleicht nicht "legal" sein. Aber hier stimmt der Geldfluss komplett. Der...
Glaube ich dir aufs Wort.
Wer kennt es nicht, wenn auf dem Zeugnis steht: Kevin gibt sich Mühe
Natürlich kosten Journalisten Geld. Und guter Journalismus ist sicher sein Geld wert...