Bundeskartellamt soll es richten

Das Anfang Januar 2021 beschlossene Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) stärkt die Befugnisse der Kartellbehörden bei der Kontrolle marktbeherrschender Digitalunternehmen. Auf Basis dieses Gesetzes untersucht das Bundeskartellamt nach einer Beschwerde von Corint Media bereits das Google-Angebot News Showcase.

Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Darin geht das Bundeskartellamt auch der Frage nach, "ob die zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen die teilnehmenden Verlage unangemessen benachteiligen, insbesondere ihnen eine Durchsetzung des von Bundestag und Bundesrat im Mai 2021 beschlossenen Leistungsschutzrechts der Presseverleger unverhältnismäßig erschweren".

Vorentscheidung für den Streit mit Corint Media

Würde das Kartellamt beispielsweise feststellen, dass die Zahlungen nach News Showcase den Lizenzen nach dem Leistungsschutzrecht zuzurechnen sind, würden davon nicht nur die Urheber profitieren. Corint Media könnte diese Zahlungen dann als Maßstab für die eigenen Forderungen nehmen. Damit würde man natürlich noch lange nicht auf die geforderten 420 Millionen Euro kommen, aber wohl zumindest zweistellige Millionenbeträge erhalten.

Würde das Kartellamt das Vorgehen Googles hingegen tolerieren, wäre damit auch die Verhandlungsposition der Verwertungsgesellschaft geschwächt. Wenn ein großer Teil der Rechteinhaber die Zahlungen nach dem ENP-Programm akzeptiert, dürfte es Corint Media in einem zu erwartenden Schieds- oder Gerichtsverfahren schwerer fallen, deutlich höhere Tarife durchzusetzen.

BDZV fordert weitere Gesetze

Schon in einem ersten Verfahren vor der Urheberrechtsschiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) war der vorgeschlagene Tarif als "nicht angemessen" beurteilt worden.

Kein Wunder, dass der BDZV bereits weitere Regulierungen zugunsten der Verlage fordert. Sollten sich das neue Urheber- und Kartellrecht nicht bewähren, "wären weitere Maßnahmen des Gesetzgebers erforderlich, um die verfassungsrechtliche Schutzpflicht für eine funktionsfähige private Presse umzusetzen", sagt die Verlagsbranche und verweist auf einen Schlichtungsmechanismus, "wie er derzeit etwa in Kanada diskutiert wird". Der Vorschlag sieht laut Medienberichten vor, dass die Regulierungsbehörde für Telekommunikation über die Zahlungen entscheidet, falls es zu keiner freiwilligen Vereinbarung kommt.

Nach Ansicht von Corint Media ist eine Einigung in Deutschland "durch die wirksame Kontrolle der Kartellbehörden und politische Unterstützung zügig zu erreichen". Sollte sich Corint Media in dem Streit durchsetzen, dürften die Geldflüsse von Google an die Verlage per News Showcase und ENP neu geregelt werden. Ob damit insgesamt mehr Geld in die Kassen der Verlage fließt, ist schwer einzuschätzen. Zumindest die Urheber dürften dann stärker von den Zahlungen profitieren. Verlieren die Verlage hingegen, dürfte der immerwährende Kampf um die Google-Millionen in eine neue politische Runde gehen.

Nachtrag vom 21. Juni 2022, 14:28 Uhr

Wir haben auf Seite 2 ergänzt, dass Corint Media nicht alle Zahlungen auf Basis des früheren Leistungsschutzrechts erstatten musste. Ein Sprecher erläuterte dazu: "Ausnahmen galten hierbei im Einzelfall für individuelle vertragliche Reglungen, die eine gesonderte Rückzahlungsklausel nur in bestimmten Fällen vorsahen. Dem war im Fall von T-Online.de im Jahr 2015 so."

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
 Einnahmen über News Showcase deutlich höher
  1.  
  2. 1
  3. 2
  4. 3
  5. 4


janlange 07. Jun 2022

Es mag vielleicht nicht "legal" sein. Aber hier stimmt der Geldfluss komplett. Der...

Sharra 06. Jun 2022

Glaube ich dir aufs Wort.

Extrawurst 06. Jun 2022

Wer kennt es nicht, wenn auf dem Zeugnis steht: Kevin gibt sich Mühe

berritorre 06. Jun 2022

Natürlich kosten Journalisten Geld. Und guter Journalismus ist sicher sein Geld wert...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Betriebssystem
Tool aktiviert Windows XP jetzt ohne Crack und Internet

Das Tool Windows XP Keygen funktioniert erstmals auch komplett offline. Das Betriebssystem wird teilweise immer noch verwendet.

Betriebssystem: Tool aktiviert Windows XP jetzt ohne Crack und Internet
Artikel
  1. Star Wars: Obi-Wan Kenobi bekommt keine zweite Staffel
    Star Wars
    Obi-Wan Kenobi bekommt keine zweite Staffel

    Kathleen Kennedy erteilt der Fortsetzung der Star-Wars-Serie offiziell eine Absage. Die Charaktere könnten allerdings anderswo auftreten.

  2. Akkutechnik: Wie Gotion viel Energie ohne Nickel und Kobalt speichert
    Akkutechnik
    Wie Gotion viel Energie ohne Nickel und Kobalt speichert

    Die VW-Partnerfirma Gotion hat Akkupacks mit LMFP-Zellen entwickelt: für hohe Reichweiten mit weniger Lithium, ohne Nickel und Kobalt.
    Von Frank Wunderlich-Pfeiffer

  3. Spieleklassiker: Snake programmieren mit Lua und Löve
    Spieleklassiker
    Snake programmieren mit Lua und Löve

    Mit der Open-Source-Sprache Lua und der Bibliothek Löve lassen sich einfach 2D-Spiele programmieren. Wir haben das mit dem Spieleklassiker Snake gemacht.
    Von Julian Thome und Sören Leonardy

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • MSI RX 7600 299€ • Google Days • Inno3D RTX 4070 679€ • MindStar: u. a. ASRock RX 6800 XT Phantom Gaming OC 579€, PowerColor RX 6800 Fighter 489€, Endorfy Navis F360 ARGB 109€ • MSI MEG Z690 Godlike Bundle 805,89€ • Samsung 990 Pro 1TB/2TB ab 107€ • Logitech bis -46% [Werbung]
    •  /