Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Eigentümer und Mieter: Anspruch auf Balkonkraftwerke kommt im Frühjahr 2024

In diesem Jahr wird der Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes nicht mehr beschlossen.
/ Friedhelm Greis
89 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Im Frühjahr 2024 wird die Installlation von Balkonkraftwerken gesetzlich erleichtert. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Im Frühjahr 2024 wird die Installlation von Balkonkraftwerken gesetzlich erleichtert. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Wohnungseigentümer und Mieter werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes erhalten. Im Gegensatz zu der vereinfachten Anmeldung von Steckersolargeräten, die bereits im Bundestag diskutiert wird(öffnet im neuen Fenster) , soll das entsprechende Gesetz erst im kommenden Jahr von den Abgeordneten behandelt werden.

Auf Anfrage von Golem.de teilte die SPD-Fraktion mit, dass der im September 2023 vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf am 18. Januar 2024 in erster Lesung vom Bundestag beraten werden solle. Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes im ersten Quartal 2024 sei daher nicht mehr zu rechnen.

Im Gegensatz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), mit dem die Solarenergie gefördert werden soll , wird die Erleichterung für den Einsatz von Steckersolargeräten nicht beschleunigt behandelt.

So hat der Bundesrat erst in der vergangenen Woche seine Stellungnahme zu dem Gesetz beschlossen (PDF)(öffnet im neuen Fenster) . Änderungswünsche hinsichtlich der Balkonkraftwerke sind darin nicht enthalten. Die Länderkammer wünscht sich hingegen, dass virtuelle Versammlungen von Wohnungseigentümergemeinschaften nur mit einem einstimmigen Beschluss aller Eigentümer ermöglicht werden können. Der Entwurf sieht dazu ein Quorum von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen vor.

Ausschüsse wollten Anspruch auf PV-Anlagen ausdehnen

Nicht beschlossen wurde hingegen ein Vorschlag der zuständigen Bundesrats-Ausschüsse (PDF)(öffnet im neuen Fenster) , wonach alle Photovoltaik-Anlagen als privilegierte Baumaßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gelten sollten. "Einzelne Wohnungseigentümer sollten im WEG einen Anspruch auch auf die Installation von PV-Dachanlagen, und nicht nur von Steckersolargeräten für den Balkon oder die Terrasse erhalten" , hieß es zur Begründung.

Nachdem die Bundesregierung ihre Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates formuliert hat, wird der Entwurf in den Bundestag eingebracht. Inwieweit die Abgeordneten noch Änderungswünsche anmelden, ist unklar.

Der Entwurf sieht eine Privilegierung von Steckersolargeräten sowohl im WEG als auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor. Damit erhalten Eigentümer und Mieter einen Anspruch, wie er seit 2020 bereits für die Installationen von Wallboxen für Elektroautos besteht .


Relevante Themen