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Eichrechtsverstoß: Tesla betreibt gut 1.800 Supercharger in Deutschland illegal

Teslas Supercharger in Deutschland sind wie viele andere Ladesäulen nicht gesetzeskonform. Der Staat lässt die Anbieter gewähren.
/ Michael Linden
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Supercharger (Bild: Pexels)
Supercharger Bild: Pexels / CC0 1.0

Teslas etwa 1.800 Supercharger-Stationen in Deutschland entsprechen nicht dem deutschen Eichrecht (g+). Das gilt auch für andere Anbieter wie beispielsweise Ionity, doch Tesla hat die meisten Ladepunkte.

Diesen Umstand hat das Förderprojekts IKT für Elektromobilität(öffnet im neuen Fenster) ermittelt, berichtet das Handelsblatt(öffnet im neuen Fenster) . Eine verlässliche Angabe über die Abgabe der exakten Strommenge fehlt demnach bei den Säulen.

Doch das scheint die Behörden nicht zu stören. Katharina Boesche vom IKT berichtete gegenüber dem Handelsblatt: "Es ist zu erwarten, dass sich der Nachrüstungsprozess von Schnellladeinfrastruktur noch bis zum Ende des Jahres 2023 hinziehen wird." Nicht nur Tesla ist betroffen, sondern auch Ladestationen von Herstellern wie Tritium, Efacec und Delta. Ladestationen von ABB, Alpitronic, ADSTec und Compleo arbeiten hingegen eichrechtskonform.

Nachrüstung ist teuer

Dem Handelsblatt teilte Thomas Weberpals, Leiter des Bayerischen Landesamts für Maß und Gewicht, mit: "Der gesetzeswidrige Betrieb wird nicht behindert und nicht sanktioniert." Die Behörde befindet sich in einem Dilemma: "Wir sollen das geltende Recht durchsetzen und gleichzeitig die Elektromobilität nicht behindern" , so Weberpals.

Das Amt habe von der bayerischen Landesregierung die Anweisung bekommen, keine Bußgelder zu verhängen. Das Handelsblatt berichtet unter Bezug auf eine Aussage von E.on, dass die Kosten für die Nachrüstung sich pro Schnellladesäule im vierstelligen Bereich bewegten.

Flatrate oder Strom verschenken?

Für Tesla und alle anderen Betreiber gäbe es neben der technischen Umrüstung der Säulen noch zwei andere Lösungen: Wer nur eine Flatrate anbietet, braucht keine eichrechtskonformen Ladestationen. Oder die Anbieter könnten den Ladestrom verschenken. Auch dann ist eine eichrechtskonforme Abrechnung naturgegeben überflüssig.

Anfänglich verschenkte Tesla den Ladestrom tatsächlich, doch das ist längst vorbei. Mittlerweile lässt das Unternehmen an vielen Standorten auch Autos anderer Fabrikate an seinen Superchargern laden.


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