Menschenrechte: Arbeitgeber dürfen Mitarbeiterchats nicht einfach überwachen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat entschieden(öffnet im neuen Fenster) , dass Unternehmen private Chats von Mitarbeitern am Arbeitsplatz nicht einfach und ohne Einschränkungen überwachen dürfen. Ein generelles Verbot der Mitarbeiterüberwachung sprach das Gericht aber nicht aus.
Geklagt hatte ein Mann aus Rumänien, der von seinem Arbeitgeber entlassen worden war, nachdem er von seinem Arbeitsplatz aus Nachrichten an Verwandte gesendet hatte. Darin soll es um Gesundheitsfragen und sein Sexualleben gegangen sein. Diese Chats wurden vom Arbeitgeber mitgeschnitten.
Für die Kommunikation nutzte der Mann einen Account des Yahoo-Messengers, der nach Angaben des Gerichts auf Anfrage des Arbeitgebers zur Kommunikation mit Kunden eingerichtet worden war. Bei seiner Entlassung wurden dem Mann 45 Seiten Chatprotokolle der privaten Kommunikation vorgelegt, die zwischen dem 5. und 12. Juli 2007 angefallen waren. Das Unternehmen hatte Mitarbeitern die private Nutzung des Internets ausdrücklich im Arbeitsvertrag untersagt.
Arbeitgeber hätte über Überwachungsmaßnahmen informieren müssen
Das Gericht kritisierte vor allem, dass der Arbeitgeber den Mann zuvor nicht über die Möglichkeit der Überwachung informierte hatte. Außerdem müsse kontrollierbar sein, inwiefern die Überwachung bestimmter Chats erfolgt oder nicht. Der EGMR stellt fest, dass die rumänischen Gerichte die Frage des Einbruchs in die Privatsphäre des Klägers nicht ausreichend berücksichtigt hätten. Eine finanzielle Entschädigung des Klägers sieht das Gericht nicht vor.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein Instrument des Europarates und hat keine Verbindung zu den Institutionen der EU. Die Entscheidungen haben Einfluss auf die Rechtsprechung der Mitgliedsstaaten. Das Gericht hatte auch entschieden, dass geheime Massenüberwachung von Bürgern illegal sei .