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EFF: Warner verteilt unrechtmäßige Löschverfügungen

Warner Bros. Entertainment suche mit Software nach Urheberrechtsverletzungen, die zu viele falsche Ergebnisse liefere, meint die EFF und unterstellt dem Medienkonzern Absicht.
/ Sebastian Grüner
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Verletzt Warner seine Sorgfaltspflicht? (Bild: EFF)
Verletzt Warner seine Sorgfaltspflicht? Bild: EFF

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) beschuldigt den Medienkonzern Warner Bros. Entertainment(öffnet im neuen Fenster) , unberechtigt Inhalte im Netz löschen zu lassen. Warner nutze ein Programm zum Auffinden urheberrechtlich geschützten Materials, das falsche Ergebnisse liefere. Dies führe laut EFF jedoch zum Löschen von Inhalten, wofür Warner nicht die notwendigen Rechte besitze, was laut dem Digital-Millenium-Copyright-Act(öffnet im neuen Fenster) untersagt ist.

Die Anschuldigung der EFF ist Teil eines Verfahrens zwischen dem Verband der US-Filmindustrie, der Motion Pictures Association of America (MPAA) und dem Filehoster Hotfile. Der Betreiber von Hotfile, Anton Titov, wehrt sich unter anderem mit einer Gegenklage gegen Warner, das angeblich versucht, Löschverfügungen für Inhalte zu erwirken, deren Rechte es nicht besitzt. Die EFF tritt dabei als Amicus Curiae(öffnet im neuen Fenster) auf, einer Art Sachverständiger.

Obwohl die Akten des Verfahrens zwischen Titov und Warner größtenteils nicht öffentlich zugänglich sind, wird aus dem Schreiben der EFF die Praxis Warners ersichtlich. Demnach gibt Warner zu, falsche Verfügungen verschickt zu haben, die ihre Ursache in Fehlern der eingesetzten Software haben.

Darüber hinaus geht die EFF davon aus, Warner verletze absichtlich die notwendige Sorgfaltspflicht bei der Überprüfung auf mögliche Urheberrechtsverletzungen, indem der Fehler auf die Software geschoben wird. Sollte das Gericht der Meinung Warners folgen, gäbe das den Medienkonzernen einen "perversen Anreiz" , auf persönliche Überpüfungen zu verzichten, heißt es in dem Dokument der EFF. Letztlich könnte das zu massenhaften Löschverfügungen für Inhalte führen, die keine Urheberrechte verletzen.

Die EFF fordert das Gericht deshalb dazu auf, Warner ein derartiges Vorgehen zu verbieten.


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