Anlagengröße dürfte sich ändern
Während diese Maßnahmen der Einspeisebegrenzung im besten Fall zu einem Boom auf dem Heimspeichermarkt führen und zugleich die Eigennutzungsquoten von PV-Strom erhöhen könnten, dürfte die Anlagengröße zukünftig kleiner ausfallen. Statt das Dach möglichst komplett auszunutzen, erscheint es sinnvoller, sie dem Eigenverbrauch zumindest ein wenig besser anzupassen.
Denn eine Solaranlage mit 10 kW produziert, natürlich abhängig von der Ausrichtung, etwa 9.000 kWh Strom im Jahr. Der überwiegende Teil davon wird im Sommer erzeugt und lässt sich selbst mit Wärmepumpe und Elektroauto nur schwer komplett nutzen. Anlagen mit noch mehr Leistung für den Privatgebrauch lohnen sich dann nur noch in Einzelfällen.
Vermarktungprobleme erkannt
Allerdings finden sich im Gesetzentwurf mehrere Punkte, die sich mit dem Problem der Direktvermarktung befassen, so dass es auch dabei Verbesserungen geben könnte. So verpflichtet sich die Bundesregierung darin, möglichst schnell geeignete Instrumente einzuführen, um Privathaushalte am Stromhandel zu beteiligen.
Zudem wird die Grenze, ab der intelligente Messsysteme einzubauen sind, auf 2 kW gesenkt. Das könnte dem derzeit nur wenig genutzten Energy Sharing neuen Auftrieb geben, weil private Solaranlagenbesitzer den eigenen Strom leichter mit der Nachbarschaft teilen können, sofern der Smart-Meter-Rollout irgendwann in Gang kommt.
Die Gesetzesnovelle könnte somit die Eigennutzung tatsächlich erhöhen und die Verbreitung von Batteriespeichern beschleunigen. Von der Einspeisevergütung oder einer lohnenden Direktvermarktung ohne zusätzlichen Akku kann man sich hingegen verabschieden.
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