Eco: Leistungsschutzrecht bringt Internet auf Stand von 1996

Heute um 16 Uhr gibt es im Bundestag eine Anhörung zum Leistungsschutzrecht. Laut Eco ist Rechtssicherheit mit dem Gesetz nur noch möglich, wenn Anbieter jede Form von Suchfunktion oder Interaktivität abschalten.

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Eco: Leistungsschutzrecht bringt Internet auf Stand von 1996
(Bild: Marc-Steffen Unger/Deutscher Bundestag)

Der Provider-Verband Eco erwartet, dass das geplante Leistungsschutzrecht, das am 30. Januar 2013 im Rechtsausschuss des Bundestages beraten wird, die Internetwirtschaft in Deutschland massiv schädigt. Auf viele Unternehmen kämen wirtschaftliche Schäden in unbekannter Höhe zu. Grund sei der unklar formulierte Gesetzestext, der weder die geschützte Leistung noch die Höhe der Zahlung noch den Kreis der Zahlungsverpflichteten eindeutig beschreibt. Oliver Süme, Eco-Vorstand für Recht: "Rechtssicherheit erhält ein Anbieter nur noch dadurch, dass jede Form von Suchfunktion oder Interaktivität abgeschaltet wird. Dann haben wir ein Internet auf dem technischen Stand von 1996."

Da der Gesetzestext keine klare Definition bietet, wer zahlungspflichtig ist, könne nahezu jedes inhaltliche Angebot betroffen sein: von Portalen, die Suchmaschinentechnik von Drittanbietern oder fremde Texte automatisch über RSS-Feeds einbinden, bis hin zu sozialen Netzwerken wie Xing, in denen Nutzer ohne Kontrolle durch den Betreiber eigene Inhalte einstellen können.

Dies erwartet die Bundesregierung bei dem Gesetzentwurf auch: In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Partei Die Linke gestand sie ein, dass sie selbst davon ausgeht, dass der genaue Kreis der Betroffenen erst vor Gericht geklärt wird.

Viele Angebote deutscher Internetunternehmen würden so unrentabel, etwa wenn Portalbetreiber nun zusätzlich zu den Lizenzen für Suchmaschinentechnik auch noch Lizenzen für die Suchergebnisse in bisher unbekannter Höhe zahlen sollen. Zudem drohten jahrelange Gerichtsverfahren, um zu klären, wer überhaupt zahlungspflichtig ist.

"Die Stellungnahmen mehrerer Sachverständiger bestätigen eindeutig, dass das Leistungsschutzrecht weder rechtlich noch ökonomisch notwendig ist", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Mehrere Sachverständige haben bei dem Gesetzesvorhaben verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken."

"Viele netzpolitische Gesetzesvorhaben sind gescheitert", sagte Rohleder. Er verwies auf das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das vom Bundesverfassungsgericht teilweise aufgehoben wurde. Ein Gesetz für Internetsperren wurde verabschiedet, trat wegen breiter Proteste aber nie in Kraft und wurde ebenfalls aufgehoben. Das ursprünglich von der Bundesregierung unterstützte internationale Abkommen zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (ACTA) wurde nach massivem Druck der Internetnutzer nicht umgesetzt.

Die Anhörung findet heute um 16 Uhr statt.

Nachtrag vom 30. Januar 2013, 15:51 Uhr

Laut Die Linke gibt es unbestätigte Informationen, nach denen die Koalition die Verabschiedung des Leistungsschutzrechts am 20. Februar 2013 in den Ausschüssen und am 21. Februar im Plenum plant.

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TmoWizard 01. Feb 2013

elcaleuchte hat nirgends geschrieben, daß der Zaunpfahl aus verrottetem Holz sein soll! ;-)

GodsBoss 31. Jan 2013

Bei Google News, dass gerne als Referenz herangezogen wird, sind es zwei bis zweieinhalb...

it5000 31. Jan 2013

Nur dass es hier per Gesetz kommen soll. Da müssten die Verlage dann Verträge mit Google...

Chatlog 31. Jan 2013

Geht ja nicht nur um den Wegfall von Arbeitsplaetzen in Technologiefirmen in...



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