Whatsapp und Skype müssen nicht speichern

Obwohl die Regierung versucht habe, die Vorgaben der Karlsruher Richter zu erfüllen, sei eine verfassungsgemäße Umsetzung aufgrund des technischen Wandels kaum zu leisten. Der Verband verweist darauf, dass aufgrund des knapp gewordenen IPv4-Adressraums viele Provider den Nutzern keine öffentlichen IP-Adressen mehr gäben, sondern einzelne IP-Adressen auf mehrere Nutzer verteilten. Um einen Anschluss eindeutig zu identifizieren, "müsste durch die Anbieter zunächst eine neue, riesige Datenbank aufgebaut werden", heißt es in einem Hintergrundpapier. Der Provider müsste neben dem benutzten Port auch die exakten Nutzungszeiten aufzeichnen. Trotz der kürzeren Speicherfristen könnte damit "ein vollständiges Nutzerprofil des Einzelnen erstellt werden".

Ohnehin sei die Vorratsdatenspeicherung "nicht mehr zeitgemäß", wenn Kommunikationsdienste wie Skype oder Whatsapp nicht davon betroffen seien. Vor dem Hintergrund, dass Dienste wie SMS immer weniger genutzt würden, sei das kaum verständlich. Dem Gesetzentwurf zufolge sind nur Unternehmen betroffen, die unter das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) fallen. Andere Dienste, die unter das Telemediengesetz fallen, hingegen nicht. Was zumindest bedeutet, dass die Anforderungen der Vorratsdatenspeicherung nicht für Anbieter von offenen WLANs gelten.

SPD-Fraktion will Effektivität prüfen

Obwohl es innerhalb der SPD deutlichen Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung gibt, dürften die Pläne nicht an der SPD-Bundestagsfraktion scheitern. Der Innenpolitiker und IT-Rechtsexperte Christian Flisek hält es allerdings für nicht ausgeschlossen, dass der Zeitplan der Bundesregierung nicht eingehalten wird. Der Entwurf sei aber der "mit Abstand grundrechtschonendste, den es jemals zu einem Vorratsdatenspeicherungsgesetz gegeben hat", sagte er Golem.de. Da er sich an den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entlang hangele, sei nicht wirklich etwas Überraschendes drin. Flisek plädierte dafür, das neue Gesetz von Anfang mit einem Monitoring-Prozess zu verbinden, um die Wirksamkeit der Datenspeicherung zu ermitteln. Ebenso wie die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Christine Lambrecht, brachte er den Vorschlag ins Spiel, das Gesetz zeitlich zu befristen.

Bis die Datenspeicherung überhaupt wirksam wird, dürften noch anderthalb Jahre vergehen. Denn zunächst hat das BSI ein Jahr lang Zeit, die Anforderungen an die Firmen zu konkretisieren. Dann müssen die Firmen innerhalb von sechs Monaten ein Konzept erstellen, vom BSI genehmigen lassen und umsetzen. Erst dann haben sie laut Eco die Möglichkeit, vor dem Verfassungsgericht die Neuregelung anzufechten. Wie die Entscheidung ausfallen wird, steht für Süme schon fest: "Der vorliegende Gesetzesentwurf wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben, sondern nur wieder verbrannte Erde hinterlassen."

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 Kritik an Gesetzentwurf: Eco hält Vorratsdatenspeicherung für nicht umsetzbar
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evergreen 21. Mai 2015

schafft es Datenverkehr des halben Planeten abzuhören und zu analysieren, und die BRD...

TrollNo1 21. Mai 2015

Dann muss das der Empfänger aber noch ausdrucken. Also wird der begrenzende Faktor die...

SelfEsteem 20. Mai 2015

Mal abgesehen davon, dass das nicht das Ende vom Lied waere, sondern nur ein neuer...

Jasmin26 20. Mai 2015

das hat nichts mit netzpolitik zu tun, von daher Reihe ich zu den Politiker ein ?



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