Eckpunkte: Bundesnetzagentur sieht 5G bei 2 GHz und 3.400 bis 3.700 MHz
Die Bundesnetzagentur hat umrissen, wo sie den 5G-Mobilfunk in Deutschland sieht. Betreiber können jetzt ihren Bedarf anmelden.

Die Bundesnetzagentur hat Eckpunkte zur Bereitstellung von Frequenzen für 5G-Mobilfunk in Deutschland veröffentlicht. Hierfür könnten die UMTS-Frequenzen im Bereich 2 GHz genutzt werden, deren Zuteilungen bald enden. Daneben seien weitere Frequenzbereiche als Pionierbänder für 5G möglich, insbesondere das 3,6-GHz-Band.
Die im Jahr 2000 versteigerten UMTS-Frequenzen sind bis Ende 2020 zugeteilt. Hier handelt es sich um die gepaarten Frequenzen im 2-GHz-Band aus den Bereichen 1.920 MHz bis 1.980 MHz (Unterband) und 2.110 bis 2.170 MHz (Oberband).
"Wir schaffen Planungs- und Investitionssicherheit für den Ausbau der Netze mit der nächsten Mobilfunkgeneration 5G", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die dafür notwendigen Frequenzressourcen stellen wir frühzeitig zur Verfügung."
Interessierte Unternehmen hätten damit die Möglichkeit, ihren Bedarf für bundesweite Frequenzzuteilungen in den Bereichen 2 GHz und 3.400 bis 3.700 MHz anzumelden. Auf der Grundlage soll dann der Entwurf einer Entscheidung der Präsidentenkammer zur Bereitstellung der Frequenzen erarbeitet werden. Für den Fall der Knappheit von Frequenzen sehe das Gesetz ein Vergabeverfahren vor.
Huawei-Experte über 5G-Frequenzen
Michael Lemke, Senior Technology Expert bei Huawei, sagte Golem.de im März 2017, dass das 3.5-GHz-Band, das in Deutschland bereits durch die Wireless-Local-Loop-Anwendungen teilweise in Betrieb gewesen ist, für 5G erörtert werde. "Aber auch 700 MHz wird für bestimmte Einsatzfälle für den neuen Mobilfunk besprochen. Der Bereich ist bereits vergeben, aber erst nach vollständiger Umstellung auf DVB-T2 nutzbar", sagte er. "Oberhalb von 6 GHz würden 26 GHz (28 GHz) und auch die 39- bis 40-GHz-Familie besprochen."
Im Prinzip sind alle bisherigen Bänder für die Luftschnittstelle nutzbar, auch New Radio (NR) genannt. Allerdings sind die erreichbaren Datenraten unmittelbar an die verfügbaren Träger-Bandbreiten gekoppelt. Ein 5G-Betrieb erfordert daher, dass mindestens Bandbreiten von 50 MHz, besser 100 MHz zusammenhängend im Bereich unterhalb von 6 GHz zur Verfügung stehen. Dies sei nur im 3.5-GHz-Band möglich. Gleichzeitig gilt die Erwartung, dass die über 6-GHz-Träger-Bandbreiten in der Größenordnung von 1 GHz zur Verfügung gestellt werden können. Somit seien das 26-GHz- und die 40-GHz-Bänder geeignet.
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