eAU: Unternehmer kritisieren elektronische Krankschreibung

Für viele kleine und mittelgroße Betriebe bedeute die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in der Einführungsphase zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Das erklärte der Bundesverband Mittelstand BVMW am 10. Januar 2023(öffnet im neuen Fenster) .
So sei vorgesehen, dass der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst fünf Tage, nachdem der Beschäftigte krankgeschrieben wurde, bei der Krankenkasse abrufen kann. "Die eAU wird dem Arbeitgeber also nicht automatisiert übermittelt. Rechnet man die gesetzliche Pufferzeit von 14 Tagen, in der die eAU nachgereicht werden kann, noch hinzu, können aus einer einfachen Krankschreibung jeden Monat deutliche Rückrechnungen resultieren" , sagte Hans-Jürgen Völz, Chefvolkswirt des Bundesverbandes. Für die Unternehmen sei dies eine "unkalkulierbare zusätzliche Belastung" .
Völz sagte Golem.de auf Anfrage, für eine gewisse Zeit sei mit Anlaufschwierigkeiten bei der Überführung der nicht mehr papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in betriebliche Routineabläufe zu rechnen. "Dazu gehört auch eine mögliche Zeitverzögerung des Eintreffens der eAU beim Arbeitgeber. Wir gehen aber davon aus, dass es sich hier um ein vorübergehendes Phänomen handelt. Ziel sollte eine automatische Übermittlung der eAU an die Arbeitgeber sein."
Grundsätzlich werde die Einführung der eAU vom Mittelstand begrüßt. Es sei aus dessen Sicht höchste Zeit für die Einführung eines digitalen Krankschreibungsprozesses, erläuterte Völz.
"Krankenschein" nicht mehr per Post verschicken
Wer ab 2023 krank wird, muss den "gelben Schein" nicht mehr selbst umständlich in zwei Briefen an die Firma und die Krankenkasse versenden. Unternehmen erhalten die elektronische AU von der Krankenkasse, die diese von der Arztpraxis übermittelt bekommt. Arbeitsunfähig melden müssen sich Beschäftigte jedoch weiterhin.
Laut Angaben der Techniker Krankenkasse (TK)(öffnet im neuen Fenster) rufen Arbeitgeber die eAU über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm direkt bei der Krankenkasse ab. Wenn Sie kein Programm haben, können sie dafür auch die Ausfüllhilfe sv.net nutzen.
Die Krankenkasse meldet dann den Name des Beschäftigten, den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit, das Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung und Angaben zu einem möglichen Unfall – auch Arbeitsunfall – oder zu dessen Folgen.



