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Easybell gegen Congstar: Rufnummernmitnahme darf nicht 300 Euro kosten

Congstar wollte einem Kunden pro Rufnummernmitnahme im Festnetz 30 Euro berechnen. Dagegen hat das Berliner Unternehmen für Telekommunikation Easybell geklagt und gewonnen.
/ Achim Sawall
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Bild: Congstar

Das Berliner Telekommunikationsunternehmen Easybell hat eine Klage wegen hoher Kosten bei der Rufnummernmitnahme gewonnen. Das gab Easybell am 15. August 2013 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Dem Kunden, der mit zehn Rufnummern zu Easybell wechseln wollte, wurden pro Rufnummer 29,99 Euro Portierungsgebühren berechnet, also insgesamt 299,90 Euro. Der Betroffene verzichtete daraufhin teilweise auf die Rufnummernmitnahme.

Wie Golem.de aus unternehmensnahen Kreisen erfuhr, ist das beklagte Unternehmen die Telekom-Tochter Congstar. Zuerst hatte das Magazin Teltarif über die Beteiligung von Congstar in dem Verfahren berichtet(öffnet im neuen Fenster) .

Easybell klagte gegen das Unternehmen. Rechtsanwalt André Queling von der Kanzlei Grosse Gottschick und Partner sagte: "Portierungen mehrerer Rufnummern eines Kunden werden in einem technischen Vorgang abgewickelt. Daher und aufgrund der marktüblichen Preise konnte der Kunde die Preisliste so interpretieren, dass das Leistungsentgelt nur einmal fällig wird." Nach Urteil des Landgerichts Köln (31 O 193/13) droht dem beklagten Anbieter bei Wiederholung ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.

Im Festnetzbereich sind die maximalen Kosten für Rufnummernportierungen bislang nicht reguliert. Einige Anbieter nutzen dies, um hohe Kosten in Rechnung zu stellen. "Immer wieder werden Kunden durch hohe Portierungskosten des Altanbieters überrascht. Es ist verständlich, dass Kunden hieraufhin den Wechselauftrag widerrufen" , erklärte Easybell-Geschäftsführer Andreas Bahr. Das Urteil sei ein Fortschritt. "Wünschenswert wäre jedoch, wenn der Gesetzgeber eine Obergrenze für die Portierungskosten von Festnetznummern, ähnlich wie beim Mobilfunk, festlegen würde."


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