Easy Money: Telefónica muss Kunden 225.000 Euro Guthaben auszahlen
"Easy Money" ist Englisch für leicht verdientes Geld. Ein O2-Kunde nahm das so wörtlich, dass es dem Mobilfunkbetreiber Telefónica zu teuer wurde. Ein Gericht hat nun entschieden: Der Netzbetreiber muss zahlen.

Der Mobilfunkbetreiber Telefónica muss 225.000 Euro Handyguthaben an einen geschäftstüchtigen Kunden auszahlen, der mit Gesprächsgutschriften ein kleines Vermögen angehäuft hat. Das Oberlandesgericht München gab am 12. Dezember 2019 nach einem mehrjährigen Rechtsstreit um die Easy-Money-Gutschriften dem Kunden recht.
Der Mann hatte das Easy-Money-Versprechen wörtlich genommen, insgesamt 508 Prepaid-Karten der Telefónica-Marke O2 gekauft und einen zur Kundenwerbung gedachten Marketinggag zu einem lukrativen Geschäftsmodell umfunktioniert: Bei Prepaid-Karten mit Easy-Money-Funktion schrieb Telefónica für jeden eingehenden Anruf zwei Cent gut. Der Mann nutzte Wahlwiederholungs-Apps, um sich permanent selbst anzurufen.
Diesen Trick nutzten auch andere O2-Kunden, allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, bei dem es um eine derart hohe Summe ging. Der Weg zum leicht verdienten Geld war dann allerdings schwierig und führte über zwei Gerichtsinstanzen: Telefónica hatte die 508 Karten 2015 zunächst sperren lassen, danach die Verträge gekündigt und schließlich die Auszahlung des Guthabens verweigert. Der Kunde zog vor Gericht und setzte sich schlussendlich durch. Der 8. Zivilsenat des Münchener OLG ließ die Revision nicht zu.
Telefónica: Kunde hat gegen AGB verstoßen
Der Konzern argumentierte, der Kunde habe sowohl gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch gegen Treu und Glauben verstoßen. Letzteres bezieht sich darauf, dass die Zwei-Cent-Gutschrift pro Anruf nicht dafür gedacht gewesen sei, dass sich die Kundschaft mit Computerhilfe tausendfach selbst anrufe.
Mit der Frage, ob der Mann gegen Treu und Glauben verstoßen hat, hat sich das Gericht nicht beschäftigt. "Das haben wir nicht entscheiden müssen", sagte der Vorsitzende Richter Herbert Lechner - und das hat Telefónica sich offensichtlich selbst zuzuschreiben. "Das ist eine Entscheidung aus rein prozessualen Gründen", betonte der Vorsitzende.
Denn Telefónica hatte bis kurz vor Ende des Verfahrens keinerlei Dokumentation vorgelegt, wie die Guthaben auf den 508 Prepaid-Karten zustande gekommen waren. Ein Teil der 225.000 Euro war durch reguläres Aufladen der Karten gespeichert worden, diese Summe stand dem Kunden in jedem Fall zu. "Diese Aufteilung hat die Beklagte" - also Telefónica - "erst eine Woche vor dem Termin vorgenommen", sagte der Vorsitzende. Das war den Richtern zu spät.
Gebrauchte Easy-Money-Karten erzielen hohe Preise
Telefónica hat die Easy-Money-Tarife längst aus dem Angebot genommen, doch gebraucht werden die Karten für ein Vielfaches des ursprünglichen Preises immer noch gehandelt. Wie dem O2-Tarifarchiv im Internet zu entnehmen ist, kostete eine Karte ohne Handy ursprünglich 20 Euro. Aktuell sind die Karten auf Ebay ab 500 Euro aufwärts zu haben.
Der klagende O2-Kunde forderte von Telefónica sogar über 300.000 Euro, den Wert seiner 508 Karten hatte er wegen der hohen Gebrauchtpreise mit 100.000 Euro veranschlagt. Das allerdings lehnte das Gericht ab.
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Ach ja!? Der Kunde der sich tausendfach selbst angerufen hat ist also ein guter Samariter...
Vielleicht einfach nur Sammel-Wahn. Gibt genug Menschen die irgendwas sammeln. Aber...
Selbstjustiz kannst du hier ja ausschließen, denn die Justiz hat die Entscheidung...
Eben. So schaut es aus und deswegen fehlt mir jedes Mitleid für O2. Ich hätte es dem...