E-Voting: Basel-Stadt kann elektronische Urne nicht entschlüsseln
Das Schweizer Kanton Basel-Stadt hat ein Projekt für die elektronische Erfassung von Wählerstimmen bis zum Ende des Jahres 2026 ausgesetzt. Wie es in der zugehörigen Pressemitteilung(öffnet im neuen Fenster) heißt, konnten am Abstimmungswochenende vom 8. März 2026 2.048 abgegebene Stimmen nicht ausgezählt werden, weil es nicht gelang, die elektronische Urne zu entschlüsseln.
Der Vorfall sei ausdrücklich nicht auf das eingesetzte E-Voting-System zurückzuführen, sondern auf die Handhabung eines USB-Sticks, der von der Schweizerischen Post bereitgestellt worden sei, hieß es in der Mitteilung. Mehrere Versuche von IT-Experten, das Problem zu lösen, blieben denmach erfolglos.
Um ähnliche Fehler zu verhindern und den Vorfall sorgfältig aufzuarbeiten, wird eine externe Untersuchung angesetzt und der Testbetrieb der elektronischen Stimmabgabe bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt. Es zeichnet sich zudem ab, dass die abgegebenen Stimmen nicht gezählt werden können, wodurch die politischen Rechte der Betroffenen verletzt wurden. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat in dieser Angelegenheit ein Strafverfahren eingeleitet.
USB-Stick war durch PIN geschützt
Laut einer weiteren Mitteilung der schweizerischen Bundeskanzlei(öffnet im neuen Fenster) sind die vorläufigen provisorischen Wahlergebnisse so eindeutig, dass die nicht gezählten Stimmen nichts am Wahlausgang geändert hätten. Aufgrund der verletzten Wählerrechte nehme man den Vorfall aber dennoch sehr ernst, hieß es weiter.
Der USB-Stick, auf dem der Schlüssel für die elektronische Wahlurne gespeichert war, war Regierungsangaben zufolge mit einer PIN geschützt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass menschliches Fehlverhalten zu dem Vorfall geführt habe, hieß es.
Neben Basel-Stadt führen auch die Kantone St. Gallen, Thurgau und Graubünden E-Voting‑Versuche durch. Es sollen Erfahrungen mit dem Verfahren gesammelt und das System sowie seine Handhabung laufend verbessert werden. Die Bundeskanzlei fordert nun, dass die am Versuch beteiligten Kantone ihre Prozesse zum Schutz der Schlüssel für die elektronischen Urnen überprüfen.
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