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E-Rechnungen:
Das Zugferd für die digitale Finanzverwaltung

Ab dem 1. Januar muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können – für viele Firmen ist die Umstellung nicht einfach. Welche Vorbereitungen sie treffen müssen.
/ Christiane Schulzki-Haddouti
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E-Rechnungen bedeuten weniger Aufwand und Papier für Firmen und mehr Kontrolle fürs Finanzamt. (Bild: Juergen_Sieber/Pixabay)
E-Rechnungen bedeuten weniger Aufwand und Papier für Firmen und mehr Kontrolle fürs Finanzamt. Bild: Juergen_Sieber/Pixabay

Das deutsche Wachstumschancengesetz(öffnet im neuen Fenster) , das im März 2024 beschlossen wurde und am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, macht die elektronische Rechnung (E-Rechnung) zur Pflicht für Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland. In Artikel 23 wird § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)(öffnet im neuen Fenster) geändert, der das Ausstellen von Rechnungen regelt. Mit der Einführung der E-Rechnung folgt Deutschland anderen EU-Ländern und einigen Drittstaaten.

Der Gesetzgeber hat den Begriff der elektronischen Rechnung neu festgelegt. Ab 2025 wird nicht mehr alles als elektronische Rechnung betrachtet, was digital erstellt oder erfasst wird. Bisher galten auch Bilddateien von gescannten Papieren, Text- und Tabellendokumente sowie einfache PDF-Dateien und E-Mails als elektronische Rechnungen. Zukünftig gilt eine Rechnung nur dann als elektronische Rechnung im rechtlichen Sinn, wenn sie in einem "strukturierten elektronischen Format" erstellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung möglich ist.

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