E-Privacy-Verordnung: EU-Länder lehnen deutschen Vorschlag ab

Die Bundesregierung muss ihren Vorschlag zur E-Privacy-Verordnung nachbessern. Für eine Einigung bleibt nur noch wenig Zeit.

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Der deutsche Cookie-Vorschlag schmeckt den anderen EU-Staaten nicht.
Der deutsche Cookie-Vorschlag schmeckt den anderen EU-Staaten nicht. (Bild: Pixabay)

Die Bundesregierung muss ihren Vorschlag zu E-Privacy-Verordnung überarbeiten. Auf einer Videokonferenz mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten in der vergangenen Woche hat es keine Mehrheit für die Pläne gegeben. "Erste Reaktionen der Mitgliedstaaten zeigen, dass weiterer Beratungsbedarf besteht", teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage von Golem.de mit. Ob und wie es noch zu einer Einigung über das umstrittene Thema kommen kann, ist unklar.

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hatte am 4. November 2020 einen neuen Vorschlag zur E-Privacy-Verordnung veröffentlicht. Dieser wurde in der vergangenen Woche in der Arbeitsgruppe für Telekommunikation und Informationsgesellschaft (WP Tele) des Ministerrats diskutiert.

Der 98-seitige Entwurf der Bundesregierung (PDF) sah im Grunde nur wenige Änderungen zu dem Vorschlag vor, der vor einem Jahr abgelehnt worden war. Demnach sollen journalistische Angebote, die teilweise oder komplett durch Werbung finanziert sind, weiterhin die Daten von Nutzern ohne deren explizite Zustimmung verarbeiten dürfen. Konsequent eliminiert bleiben fast sämtliche Punkte, die dem Nutzer ein möglichst einfaches Zustimmungsmanagement verschaffen sollen. So bleibt Artikel 10, der einen Do-not-track-Mechanismus gegenüber Drittanbietern bei Browsern vorschreibt, komplett gestrichen. Auch Artikel 9, der die rechtlichen Vorgaben für eine wirksame Zustimmung präzisiert, soll weiterhin entfallen.

Unklar bleibt, wie es noch zu einer Einigung im Ministerrat kommen kann. Dies wäre eine Voraussetzung dafür, die Trilogverhandlungen über die Verordnung mit der EU-Kommission und dem Europaparlament aufzunehmen. So hat es in den vergangenen Jahren weder eine Mehrheit für die Vorschläge der finnischen noch der kroatischen Ratspräsidentschaft gegeben. Internetwirtschaft und Verlage warnten vor den Auswirkungen des deutschen Vorschlags und schlugen vor, auf Basis des kroatischen Entwurfs die Diskussion fortzusetzen.

Der deutschen Ratspräsidentschaft bleibt allerdings nur noch wenig Zeit, eine Einigung zu erzielen. Möglich wäre ein Beschluss auf Ministerebene auf einer Videokonferenz am 7. Dezember 2020. Bis spätestens 2. Dezember müsste der Vorschlag dazu auf Expertenebene im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV, Coreper) beschlossen werden.

Nachtrag vom 16. November 2020, 20:19 Uhr

Ein Sprecher des EU-Ministerrats teilte auf Anfrage von Golem.de mit: " Das Thema E-Privacy wird auf den kommenden Sitzungen der Arbeitsgruppe wieder behandelt werden, aber wir kennen das Datum noch nicht. Die Ratspräsidentschaft wird einen neuen Textvorschlag abfassen." Der IT-Branchenverband Eco begrüßte auf Anfrage von Golem.de die Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten: "Die Ablehnung des deutschen Vorschlags für eine E-Privacy-Verordnung ist aus der Sicht der Internetwirtschaft nachvollziehbar. Der Vorschlag war unausgewogen und hat sich zu sehr auf die Regulierung technischer Details wie beispielsweise Softwareupdates und den Umgang mit Standortdaten fokussiert."

Der Verband forderte die Bundesregierung auf, nun "einen stringenten und nachvollziehbaren Vorschlag für die E-Privacy-Verordnung für die kommende portugiesische Ratspräsidentschaft vorzubereiten". Erfolgsfaktoren dafür stellen nach Ansicht des Eco "Konsistenz mit den Regeln und Möglichkeiten der EU-Datenschutz-Grundverordnung zur rechtmäßigen Datenverarbeitung und eine saubere Einbettung in den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC)" dar.

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