E-Personalausweis: Elektronischer Identitätsnachweis standardmäßig aktiv
Die Bundesregierung will den E-Personalausweis künftig mit aktiviertem elektronischem Identitätsnachweis verteilen. Bisher haben Antragsteller die Wahl. Bisher ist die Akzeptanz des E-Personalausweises sehr gering.

Nicht einmal 2 Millionen Bundesbürger vertrauen dem E-Personalausweis voll und ganz und haben überhaupt ein dafür notwendiges Kartenlesegerät. Hier will die Bundesregierung gegensteuern und hat einen Gesetzentwurf verabschiedet. Darin heißt es: "Jeder neue Personalausweis wird künftig mit einer einsatzbereiten Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben". Hierbei ist unklar, ob Antragsteller die Möglichkeit haben, den Personalausweis noch ohne elektronischen Identitätsnachweis zu beantragen.
Bisher besteht Wahlfreiheit
Bisher kann der Ausweisinhaber bei der Beantragung des Personaldokuments entscheiden, ob der elektronische Identitätsnachweis aktiviert wird oder nicht. Er wird vor der Beantragung gefragt. Ob es diese Frage dann weiterhin geben wird, ist offen.
Derzeit haben bereits 45 Millionen Bundesbürger den neuen Ausweistyp, der vor sechs Jahren eingeführt wurde. Die Zusatzfunktion ist allerdings schätzungsweise nur von einem Drittel aktiviert worden, das wären also gerade mal 15 Millionen. Insgesamt würden sogar nur vier Prozent der Bürger das für den Einsatz benötigte Kartenlesegerät besitzen, heißt es in einer Untersuchung des Meinungsforschungsinstituts Kantar TNS. Das wären dann 1,8 Millionen Bürger.
Mehr Einsatzmöglichkeiten geplant
Mit zwei weiteren Schritten will die Bundesregierung die Akzeptanz für den elektronischen Personalausweis erhöhen. Unternehmen und Behörden sollen leichter eine Berechtigung erhalten, um Online-Ausweisfunktionen anzubieten. Hierbei würden die zuständigen Datenschutzbehörden die Einhaltung des Datenschutzes überwachen.
Wenn bei Behörden- oder Bankengängen das persönliche Erscheinen erforderlich ist, kann dabei der Personalausweis künftig auch eingesetzt werden, heißt es von der Bundesregierung. Ob ein persönliches Erscheinen dann noch notwendig ist, bleibt unklar.
Datenschutzbedenken bleiben bestehen
Ein Grund für die geringe Akzeptanz des E-Personalausweises dürfte sein, dass seine Datenschutz- und Sicherheitsfunktionen immer wieder kritisiert wurden. So hat der Chaos Computer Club (CCC) mehrfach auf Sicherheitslücken aufmerksam gemacht. Wenig später kritisierte der CCC, dass das Bundesinnenministerium die Verantwortung für die Sicherheit des elektronischen Personalausweises auf die Nutzer abschiebe.
Auf all diese Kritikpunkte bezüglich des Datenschutzes und der Sicherheit geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht ein. Ab wann die neuen Regelungen gelten sollen, ist noch nicht bekannt.
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Erstens, das ist mit Sicherheit keine "Urkunde". Zweitens ist das lediglich ein...
Zu dem Zeitpunkt als meiner ausgestellt wurde war ich noch unter der Altersgrenze (24...
Wow. So viel geballte Inkompetenz muss man erstmal zustande bringen. Greif dir...
warte was, meinst du das ernst? LOL!