e*message: Berliner Unternehmer scheitert gegen Apples iMessage
Die Klage des Funkrufdienstunternehmens e*message gegen Apple ist gescheitert. Das zuständige Landgericht Braunschweig wies die Klage mit dem am 21. November 2018 verkündeten Urteil (Aktenzeichen 9 O 1818/17(öffnet im neuen Fenster)) ab. Das Unternehmen hatte seine Rechte am Unternehmensnamen verletzt gesehen: Kunden verwechselten die Dienste von Pager und iPhone.
Das Gericht sah dagegen keine Verwechslungsgefahr der Namen iMessage und e*Message. Die Berliner Firma(öffnet im neuen Fenster) erbringt Telekommunikationsleistungen im Bereich Funkruf, Pager- und Textübermittlungsdienste.
Die Kammer verneinte deshalb einen Unterlassungsanspruch. Die Bezeichnung e*Message beschreibe den Geschäftsgegenstand, wobei das E wie bei E-book oder E-cash für elektronisch stünde. Das englische Wort Message sei bekannt in der Bedeutung Nachricht. Eine Verwechslungsgefahr zwischen e*Message und iMessage bestehe nicht, weil die Tätigkeitsfelder, in denen die Zeichen verwendet würden, nur gering ähnlich seien.
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. "Wir bedauern die Entscheidung des Landgerichtes. Sobald wir genaue Kenntnis zur Urteilsbegründung haben, werden wir diese auswerten und über weitere Schritte entscheiden", sagte e*Message-Geschäftsführer Dietmar Gollnick.
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