E-Government: Nutzung digitaler Bürgerdienste stagniert
Nur jeder Zweite nutzt in Deutschland die digitalen Angebote der Verwaltung. Die IT dort sei nicht auf dem neuesten Stand, kritisiert die Branche.

Die Nutzung digitaler Bürgerdienste stagniert in Deutschland seit Jahren. Obwohl das Angebot für E-Government umfangreich und besser geworden sei, hätten sich im Jahr 2013 lediglich 49 Prozent aller Bundesbürger über das Internet amtliche Formulare heruntergeladen, berichtete der Branchenverband Bitkom unter Berufung auf die Statistikbehörde Eurostat. Damit habe sich der Anteil seit 2009 nicht verändert.
In Dänemark nutzten bereits 85 Prozent der Einwohner solche Dienste. Es habe dort eine deutliche Steigerung innerhalb weniger Jahre gegeben. Deutschland liegt im europäischen Vergleich auf Platz zehn, der Wert von 49 Prozent liegt über dem europäischen Durchschnittswert von 41 Prozent. "Der Trend zum E-Government ist an der Hälfte der Bevölkerung vorbei gegangen", sagt Bitkom-Präsident Dieter Kempf. Viele Bürger wüssten schlicht nicht, welche Onlineangebote es gebe. "Wenn die Verwaltung neue elektronische Dienste einführt, muss darüber breit informiert werden. Werbung zum Beispiel für die umfangreichen Möglichkeiten des neuen elektronischen Personalausweises gab es nicht", sagte Kempf.
De-Mail als sichere Unterschrift
Nach Ansicht von Bitkom stehen der einfachen Nutzung digitaler Bürgerdienst zum Teil gesetzliche Vorschriften im Wege. Zudem sei die IT der Verwaltung oft nicht auf dem neuesten Stand. "Im Vergleich zur IT der Wirtschaft, die auf mobile Lösungen, Social Media, Cloud Computing und Big Data setzt, sind die IT-Lösungen der Verwaltung zu selten auf dem Stand der Technik", sagte Kempf.
Die schwarz-rote Koalition will sich laut Koalitionsvertrag für ein bürgerfreundliches "digitales Deutschland" einsetzen und das Programm "Digitale Verwaltung 2020" für "verbindliche Standards zur flächendeckenden Digitalisierung der Verwaltung" auf den Weg bringen. Der Bund wolle dazu den Ländern vorschlagen, "die Programme des E-Governments unter Verantwortung des IT-Planungsrates zu konsolidieren und zu koordinieren". Die Vorgängerregierung hatte im April 2013 bereits das sogenannte E-Government-Gesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz ist es möglich, zum Nachweis der Identität den neuen elektronischen Personalausweis oder ein De-Mail-Verfahren nutzen. Kritiker halten aber das De-Mail-Verfahren für unsicher, weil es keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ermöglicht.
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