E-Commerce: Regierung beschließt Recht auf Software-Updates
Anbieter müssen künftig Software-Updates über den "maßgeblichen Nutzungszeitraum" bereitstellen. Die IT-Branche befürchtet höhere Preise.

Die Bundesregierung will Unternehmen wie Amazon und Ebay bei ihren Online-Marktplätzen zu "wesentlichen Hinweispflichten" zwingen. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch in Berlin einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes. Mit einem weiteren Gesetz sollen Anbieter digitaler Produkte zu "funktionserhaltenden" Aktualisierungen verpflichtet werden. Das gilt vor allem für Sicherheitsupdates.
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Mit den beiden Gesetzen werden mehrere EU-Richtlinien in Deutschland umgesetzt. Die Entwürfe waren Anfang November 2020 vom Bundesjustizministerium veröffentlicht worden. Der Bundestag muss den Plänen noch zustimmen.
Kritik vom Bitkom
Der IT-Branchenverband Bitkom kritisierte die Entwürfe. "Wir beobachten mit Sorge den Trend, dass Unternehmen immer mehr Informationspflichten ohne erkennbaren Mehrwert für Verbraucher erfüllen sollen. Die neuen Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen sind zum Teil praxisfern und in ihrer Umsetzbarkeit fragwürdig. Im Ergebnis erzeugen sie vor allem großen Mehraufwand für Unternehmen und Verbraucher werden mit immer mehr Informationsblättern konfrontiert", sagte Geschäftsleitungsmitglied Susanne Dehmel.
Die Sicherheit von Geräten über Updates zu erhöhen, sei ein richtiges Ziel, hieß es weiter. Der beschlossene Kabinettsentwurf lasse aber noch viele Fragen offen. "Es bleibt völlig unklar, wie lange smarte Geräte künftig aktualisiert werden müssen. Die Erwartungshaltung der Verbraucher muss hier mit Angebotsvielfalt und Preisstabilität in Balance gebracht werden", sagte Dehmel. Lebenslange Updateverpflichtungen etwa würden zu deutlichen Preissteigerungen bei Produkten und Anwendungen führen.
Lob von den Grünen
Lob kam hingegen von der Opposition. "Endlich kommt die Updatepflicht für Geräte mit digitalem Inhalt, wie Software und Apps. Das ist dringend notwendig, damit Geräte wie Smartphones länger und sicherer genutzt werden können", sagte die netzpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Tabea Rößner.
Ebenfalls begrüßte sie, dass die Updatepflicht nicht nur während der Gewährleistungszeit gelte, sondern sich an der normalen Verbrauchererwartung an die Lebensdauer messe. "Hier wäre es jedoch wichtig, dass die Bundesregierung zumindest Kriterien nennt, wonach sich die Updatepflicht bemisst. Die Updatepflicht muss aber auch für Hersteller gelten", forderte Rößner.
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