E-Commerce: Mehr Transparenz auf Marktplätzen und Vergleichsportalen

Zwei neue Gesetze verpflichten Vergleichsportale und Marktplätze im Internet zu mehr Transparenz. So müssen Marktplätze Verbraucher über "die Hauptparameter zur Festlegung des Rankings" und "die relative Gewichtung der Hauptparameter zur Festlegung des Rankings im Vergleich zu anderen Parametern" informieren. Ebenfalls müssen Internetdienste künftig "wesentliche Informationen" zu angebotenen Waren und Dienstleistungen anbieten.
Die beiden Gesetze sind am 28. Mai 2022 in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um ein Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)(öffnet im neuen Fenster) sowie um das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (GSVWG)(öffnet im neuen Fenster) . Beide Gesetze wurden vom Bundestag im Juni 2021 beschlossen und setzen mehrere EU-Richtlinien in Deutschland um.
Die neuen Regelungen verschärfen zudem die Auflagen für Plattformen, Onlineshops und andere Anbieter, die Verbraucherbewertungen öffentlich zugänglich machen. Diese müssen darüber informieren, "ob und wie der Unternehmer sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben" .
Zudem erhalten Verbraucher, die durch vorsätzliche oder fahrlässige unlautere geschäftliche Handlungen geschädigt worden sind, einen Anspruch auf Schadenersatz. "Bestimmte grenzüberschreitende Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften in der Europäischen Union stellen in Zukunft eine Ordnungswidrigkeit dar, um diese Verstöße einheitlicher sanktionieren zu können" , teilte das Bundesjustizministerium mit(öffnet im neuen Fenster) .
Weitere Regelungen betreffen zudem das Marketing für Waren und Dienstleistungen durch sogenannte Influencer. So wird künftig ein Erhalt oder ein Versprechen einer Gegenleistung bei Influencern vermutet, "es sei denn, der Handelnde macht glaubhaft, dass er eine solche nicht erhalten hat" .