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E-Commerce: Kartellamt will Online-Shops des Einzelhandels schützen

Kleine Läden sind beim Online-Vertrieb gegenüber großen Anbietern wie Amazon oder Otto häufig benachteiligt. Das Kartellamt will dafür sorgen, dass dem Einzelhandel ein zweiter Vertriebsweg im Netz eröffnet wird.
/ Friedhelm Greis
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Nach Ansicht von Kartellamtschef Mundt braucht der Einzelhandel ein zweites Standbein im Netz. (Bild: Kai Pfaffenbach/Reuters)
Nach Ansicht von Kartellamtschef Mundt braucht der Einzelhandel ein zweites Standbein im Netz. Bild: Kai Pfaffenbach/Reuters

Das Bundeskartellamt will künftig die Vertriebsstrukturen beim Online-Handel genauer kontrollieren. "Wenn wir die Innenstädte retten wollen, müssen wir dafür sorgen, dass auch die kleinen Einzelhändler ihre Chancen im Netz nutzen können" , sagte Kartellamtschef Andreas Mundt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ( Paywall(öffnet im neuen Fenster) ). Daher müsse die Wettbewerbsbehörde sicherstellen, "dass es im Internet keine unzulässigen Vertriebsbeschränkungen zulasten kleiner Händler gibt" . Es reiche meistens nicht, dass sie ihre Ware auf der eigenen Webseite anböten. "Sie brauchen den Zugang zu Preissuchmaschinen und Drittplattformen, um wirklich sichtbar zu sein" , sagte Mundt.

Der Kartellamtschef verwies in diesem Zusammenhang auf das Verfahren gegen den Sportschuhhersteller Asics. Dieser hatte seinen Vertragshändlern die Nutzung von Preissuchmaschinen verboten . Auch gegen Adidas führte das Kartellamt ein entsprechendes Verfahren.

Plattformen auf Expansion angelegt

Nach Ansicht Mundts dürfen Hersteller den Online-Verkauf über Drittplattformen nur dann untersagen, "wenn sie dafür stichhaltige Gründe anführen können" . Denn kleine und mittlere Unternehmen erzielten zwei Drittel ihrer Online-Umsätze über Drittplattformen.

Schwierig sei es hingegen, mit dem "klassischen Kartellrecht" gegen die zunehmende Marktdominanz von Amazon oder anderer IT-Konzerne anzugehen. "Das Unbehagen rührt ja auch vielmehr daher, dass sich große Internetunternehmen, Amazon ist nur das prominenteste Beispiel, scheinbar unaufhaltsam ausbreiten und immer neue Segmente besetzen" , sagte Mundt. Das hänge mit den typischen Plattform- und Netzwerkmechanismen, der Nutzung von Daten und vertikaler Integration der Plattformen zusammen. Dieses sei "allesamt auf Expansion angelegt" . Je mehr Kunden, Teilnehmer und Daten eine Plattform habe, desto mächtiger werde sie. "Die pure Größe treibt das Wachstum weiter voran" , sagte Mundt.

Unkonventionelle Antworten erforderlich

Ganz ohnmächtig müssten die Kartellbehörden der Entwicklung jedoch nicht zuschauen. So habe Amazon Marketplace nach einer Intervention des Bundeskartellamts europaweit die Praxis aufgegeben, von den Händlern zu verlangen, dass diese ihre Produkte an keiner anderen Stelle günstiger anbieten dürfen als auf der Amazon-Handelsplattform. Viele Forderungen zu einer Regulierung dieser Konzerne sind nach Ansicht Mundts jedoch "wettbewerbspolitisch verfehlt, weil sie Wettbewerbsprozesse und Innovation eher behindern als fördern" . Die digitale Welt erfordere "im Wettbewerbsrecht möglicherweise unkonventionelle Antworten" , sagte Mundt.

Ein konkretes Beispiel für neue Wege des Kartellamts ist dabei der Aufbau der Verbraucherschutzabteilung, der im Herbst abgeschlossen sein soll. Ein erster Untersuchungsgegenstand könnten dann "die möglichen Tücken von Internetvergleichsportalen" sein, sagte Mundt. Schon bei der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sei viel über Bewertungen, Ranking, Provisionen und die Frage gesprochen worden, ob die Verbraucher tatsächlich die für sie besten Suchergebnisse erhielten.

Mundt kündigte zudem an, noch in diesem Jahr erste Ergebnisse des Verfahrens gegen Facebook vorzulegen. Dabei gehe es um die Frage, ob Facebook marktbeherrschend sei und ob das Unternehmen von den Nutzern Daten auf die Art und Weise erheben und verwerten dürfe, wie dies bislang der Fall ist.


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