E-Commerce: Justizministerium setzt Recht auf Software-Updates um

Die Verbraucherrechte bei digitalen Diensten und auf digitalen Märkten sollen gestärkt werden. Anbieter sollen transparenter werden und mehr Sicherheit bieten.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
Online-Marktplätze wie Amazon sollen transparenter werden.
Online-Marktplätze wie Amazon sollen transparenter werden. (Bild: Pascal Rossignol/Reuters)

Das Bundesjustizministerium will Unternehmen wie Amazon und Ebay bei ihren Online-Marktplätzen zu "wesentlichen Hinweispflichten" zwingen. Das sieht ein Gesetzesentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes vor. Mit einem weiteren Gesetz sollen Anbieter digitaler Produkte zu "funktionserhaltenden" Aktualisierungen verpflichtet werden. Das gilt vor allem für Sicherheitsupdates.

Inhalt:
  1. E-Commerce: Justizministerium setzt Recht auf Software-Updates um
  2. Updatepflicht für den maßgeblichen Nutzungszeitraum

Mit den beiden Gesetzen werden mehrere EU-Richtlinien in Deutschland umgesetzt. Die Entwürfe wurden am Dienstag veröffentlicht. "Interessierte Kreise" können in dem Gesetzgebungsverfahren bis zum 30. November 2020 eine Stellungnahme abgeben.

Hauptparameter für Ranking angeben

Der 45-seitige Gesetzesentwurf (PDF) zur sogenannten Modernisierungsrichtlinie sieht einen neuen Artikel 246d im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vor, der "Allgemeine Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen" formuliert. Demnach müssen die Portale den Verbraucher über "die Hauptparameter zur Festlegung des Rankings" und "die relative Gewichtung der Hauptparameter zur Festlegung des Rankings im Vergleich zu anderen Parametern" informieren.

Darüber hinaus müssen die Marktplätze bei einem Vergleich von Angeboten über die Anbieter und deren Waren, Dienstleistungen und digitale Inhalte informieren. Ebenfalls dürfen die Verbraucher nicht im Unklaren darüber gelassen werden, wenn Anbieter mit dem Marktplatzbetreiber wirtschaftlich verbunden sind und dadurch das Risiko besteht, dass ein Ranking oder Vergleich beeinflusst wird.

Originalpreise bei Eintrittskarten nennen

Zudem sollen die Kunden künftig auch wissen, ob es sich bei deren potenziellen Vertragspartnern um Unternehmer oder Verbraucher handelt. Dies spielt unter anderen bei der Gewährleistung eine Rolle.

Besser geschützt werden dem Entwurf zufolge auch Käufer von Eintrittskarten, die die Tickets nicht beim Veranstalter selbst erwerben, sondern von Wiederverkäufern über Ticketbörsen. Der Anbieter soll künftig über den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis der Eintrittskarte informieren.

Der bisherige Artikel 246a des Einführungsgesetzes wird unter anderem um einen Passus ergänzt, wonach die Verbraucher darauf hingewiesen werden müssen, wenn ein "Preis auf der Grundlage einer automatisierten Entscheidungsfindung personalisiert wurde". Wettbewerbshüter stören sich unter anderem daran, dass immer mehr Onlinehändler, Hotelketten Fluggesellschaften und Buchungsplattformen personalisierte Preise etwa abhängig von der IP-Adresse anbieten.

Zugleich will das Justizministerium in einem zweiten Gesetz klassische Verbraucherrechte beim Kauf von Gegenständen wie einer Waschmaschine oder einem Smartphone auf digitale Inhalte und Dienstleistungen ausdehnen. Dazu zählen Musik- und Videodateien, E-Books, Apps, Spiele und sonstige Software sowie digitale Dienstleistungen wie soziale Netzwerke, Cloud-Anwendungen und Cloud-Speicherdienste.

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Updatepflicht für den maßgeblichen Nutzungszeitraum 
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TrollNo1 05. Nov 2020

Wenn du den Toast schon am Vorabend reintust, ist der morgens von ganz alleine hart...

wo.ist.der... 05. Nov 2020

Nein, android fällt nicht darunter. Erstens ist es ein OS, zweitens zahlst du mit deinen...

xeniac.at 05. Nov 2020

Video Game == Software. Ja, ich wäre sogar sehr froh wenn kleine Indie Devs kritische...



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