Updatepflicht für den maßgeblichen Nutzungszeitraum

"Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Software oder Apps kaufen, ist es nicht hinnehmbar, wenn sie diese nicht über einen längeren Zeitraum nutzen können", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Der Entwurf verpflichte die Verkäufer nun gesetzlich zur kostenfreien Bereitstellung funktionserhaltender Updates und Sicherheitsupdates.

In dem 100-seitigen Gesetzesentwurf (PDF) wird in einem neuen Paragraf 327f des Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB) verlangt: "Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass der Verbraucher während des maßgeblichen Zeitraums über Aktualisierungen, die zum Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind, informiert wird und ihm diese bereitgestellt werden. Zu den erforderlichen Aktualisierungen gehören auch Sicherheitsaktualisierungen."

Längere Aktualisierungen für Betriebssysteme

Der "maßgebliche Zeitraum" ist bei einem Vertrag über die dauerhafte Bereitstellung eines digitalen Produkts der Bereitstellungszeitraum, in anderen Fällen "der Zeitraum, den der Verbraucher aufgrund der Art und des Zwecks des digitalen Produkts und unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags erwarten kann". Laut Gesetzesbegründung ist der Zeitraum nicht auf die Gewährleistungsfrist beschränkt und kann über diese hinausreichen.

Weiter heißt es: "Ein Betriebssystem für ein mit dem Internet verbundenes Gerät wird wegen seiner zentralen Bedeutung länger mit Aktualisierungen zu versorgen sein als eine Anwendungssoftware, für deren Verwendung keine Verbindung mit dem Internet erforderlich ist." Bei Anwendungssoftware hänge die Verbrauchererwartung auch vom konkreten Produkt ab. So könnten regelmäßige Updates bei Steuerberatungssoftware "wegen bestimmter externer Faktoren nach objektiven Maßstäben" notwendig erscheinen.

Haftung auch bei kostenlosen Diensten

Nach Ansicht des Justizministeriums kann der Verbraucher regelmäßige Updates auch "bei komplexen Steuerungsanlagen für Smart-Home-Anwendungen erwarten". Dasselbe dürfte auch "bei in einem Kraftfahrzeug integrierten Geräten wie Navigationssystemen oder Unterhaltungselektronik gelten".

Installiert ein Verbraucher ein Update nicht "innerhalb einer angemessenen Frist, so haftet der Unternehmer nicht für einen Produktmangel, der allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen ist", heißt es in dem neuen Paragrafen weiter.

Ausnahme für Open Source

Ausdrücklich schreibt der Entwurf vor, dass Anbieter auch für Rechts- und Sachmängel bei "geschenkten" digitalen Produkten haften, bei denen der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten bereitstellt oder sich zu deren Bereitstellung verpflichtet. Auch die übrigen Vorschriften zu Verbraucherverträgen über digitale Dienste sind auf solche geschenkten Produkte anzuwenden, sofern mit Daten "bezahlt" wird.

Ausgenommen von den Regelungen sind "Verträge über die Bereitstellung von Software, für die der Verbraucher keinen Preis zahlt und die der Unternehmer im Rahmen einer freien und quelloffenen Lizenz anbietet". Allerdings nur dann, "sofern die vom Verbraucher bereitgestellten personenbezogenen Daten durch den Unternehmer ausschließlich zur Verbesserung der Sicherheit, der Kompatibilität oder der Interoperabilität der vom Unternehmer angebotenen Software verarbeitet werden".

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
 E-Commerce: Justizministerium setzt Recht auf Software-Updates um
  1.  
  2. 1
  3. 2


TrollNo1 05. Nov 2020

Wenn du den Toast schon am Vorabend reintust, ist der morgens von ganz alleine hart...

wo.ist.der... 05. Nov 2020

Nein, android fällt nicht darunter. Erstens ist es ein OS, zweitens zahlst du mit deinen...

xeniac.at 05. Nov 2020

Video Game == Software. Ja, ich wäre sogar sehr froh wenn kleine Indie Devs kritische...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Direkte-E-Fuel-Produktion  
Porsches Masterplan hinter dem Verbrennerkompromiss

Der Sportwagenhersteller will künftig E-Fuels direkt im Fahrzeug produzieren. Dazu übernimmt Porsche das strauchelnde Start-up Sono Motors.
Ein Bericht von Friedhelm Greis

Direkte-E-Fuel-Produktion: Porsches Masterplan hinter dem Verbrennerkompromiss
Artikel
  1. BrouwUnie: Tesla verkauft Giga Bier zu einem stolzen Preis
    BrouwUnie
    Tesla verkauft Giga Bier zu einem stolzen Preis

    Tesla hat, wie von Elon Musk versprochen, nun eine eigene Biermarke im Angebot und verkauft drei Flaschen für knapp 90 Euro.

  2. Google: Ursache für Acropalypse-Lücke in Android seit Jahren bekannt
    Google
    Ursache für Acropalypse-Lücke in Android seit Jahren bekannt

    Eine wohl undokumentierte API-Änderung führte zu der Acropalypse-Sicherheitslücke. Das Problem dabei ist Google schon früh gemeldet worden.

  3. Sprachmodelle: Warum ChatGPT so erfolgreich ist
    Sprachmodelle
    Warum ChatGPT so erfolgreich ist

    KI-Insider Wie erklärt sich der Erfolg von ChatGPT, obwohl es nur eines von vielen Sprachmodellen und leistungsstarken KI-Systemen ist? Drei Faktoren sind ausschlaggebend.
    Von Thilo Hagendorff

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • ASUS VG27AQ1A QHD/170 Hz 269€ • Crucial P3 Plus 1 TB 60,98€ • ViewSonic VX3218-PC-MHDJ FHD/165 Hz 227,89€ • MindStar: be quiet! Pure Base 600 79€ • Alternate: Corsair Vengeance RGB 64-GB-Kit DDR5-6000 276,89€ und Weekend Sale • Elex II 12,99€ • 3 Spiele kaufen, 2 zahlen [Werbung]
    •  /