DVD-Rekorder: Verbände können höhere Urheberabgaben vermeiden

Die Verwertungsgesellschaften sind mit ihren Forderungen zu höheren Urheberabgaben weitgehend gescheitert. Dennoch kritisieren Branchenverbände wie Bitkom das System der Pauschalabgaben auf Geräte.

Artikel veröffentlicht am ,
Noch immer sind Abgaben auf Videorekorder fällig, allerdings auf neuere Modelle als diesen Nordmende Spectra V100.
Noch immer sind Abgaben auf Videorekorder fällig, allerdings auf neuere Modelle als diesen Nordmende Spectra V100. (Bild: Akinom/CC-BY 3.0)

Nach mehr als zehn Jahren Streitigkeiten haben sich Verbände und Verwertungsgesellschaften auf die Höhe von Urheberrechtsabgaben in der Unterhaltungselektronik geeinigt. Dabei konnten der IT-Branchenverband Bitkom und der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) die seit dem Jahr 2008 erhobenen Forderungen der Verwertungsgesellschaften weitgehend ausräumen. So sollen Hersteller und Importeure von DVD-Rekordern mit Festplatten oder Settop-Boxen mit Festplatten wie zuvor 12 Euro pro Gerät abgeben (PDF-Übersicht). Die Abgaben für Video- und Kassettenrekorder sinken stark.

Die sogenannte Zentralstelle für Überspielungsrechte (ZPÜ) hatte die Abgaben teilweise deutlich erhöhen wollen. So sollten für DVD-Rekorder mit Festplatte 39 Euro fällig werden, für Settop-Boxen mit Festplatten wurden 34 Euro verlangt. Da die Hersteller den Tarif ablehnten, stritten sich die Beteiligten bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH). Die nun getroffene Einigung sieht keine Erhöhung der Abgaben vor, erweitert allerdings den Produktkatalog um einige Gerätekategorien.

Mehrere neue Gerätekategorien

Dazu zählen beispielsweise "Multimediafestplatten mit Aufzeichnungsfunktion", worunter allerdings kein reines NAS zu verstehen ist, sondern Geräte, "die über die Funktion verfügen, Video- und Audioinhalte unabhängig von der Übertragungstechnik zu empfangen und aufzuzeichnen". Neu hinzugekommen sind zudem Settop-Boxen und Fernseher mit USB-Aufnahmemöglichkeit. Für beide Gerätetypen beträgt die Abgabe jeweils 1,25 Euro.

Die Tarife gelten rückwirkend vom 1. Januar 2008. Weder der Bitkom noch der ZVEI konnten auf Nachfrage von Golem.de mitteilen, ob und in welchem Umfang die Mitgliedsunternehmen in den vergangenen zehn Jahren noch Abgaben an die ZPÜ entrichtet haben. Falls nicht, müssten sie zumindest Rückstellungen gebildet haben, um nun entsprechende Nachzahlungen leisten zu können. Ein weiterer Erfolg für die Verbände: Wenn deren Mitglieder einem Gesamtvertrag beitreten, erhalten sie nun einen Rabatt von 20 Prozent statt vorher 6,5 Prozent.

Kritik an Pauschalabgaben

Trotz der Einigung bezeichnete der Bitkom "das System der Pauschalabgaben auf Geräte seit Jahren als grundsätzlich untauglich für die digitale Welt". Die urheberrechtlichen Abgaben seien "alles andere als zeitgemäß", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder und fügte hinzu: "Heutzutage streamen Nutzer Musik und Filme. Die Zeiten, in denen Kassetten aufgenommen oder Musik auf CDs gebrannt wurde, sind längst vorbei, kaum jemand fertigt noch Privatkopien an."

Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll laut Bitkom das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Abgaben werden nicht nur auf Geräte der Unterhaltungselektronik erhoben, sondern auch auf Computer, Smartphones, Kopierer, Drucker sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge.

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berritorre 06. Mai 2019

Ja, das könnte man versuchen. Aber das ist auch wieder mit Kosten verbunden (die Gratis...

elknipso 04. Mai 2019

Das ist keine gute Idee. Erstens landet das Ding wahrscheinlich beim Zoll, und zweitens...

crazypsycho 03. Mai 2019

Tolle Milchmädchenrechnung, geht aber nicht auf. Denn nicht jeder gibt jedes Album...

mmarre 03. Mai 2019

Mir ist dieses Konstrukt noch nicht so ganz klar: Auf der einen Seite habe ich...



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