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Durchsuchungsbeschluss: Facebook soll Daten von Trump-kritischen Nutzern herausgeben

Das US-Justizministerium will Nutzer einer Trump-kritischen Facebook -Seite identifizieren und dafür per Durchsuchungsbeschluss sämtliche betroffene Konteninformationen von Facebook erhalten. Zwei der Hauptorganisatoren der Seite wehren sich jetzt mit Hilfe der Bürgerrechtsvereinigung ACLU.
/ Tobias Költzsch
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Die US-Regierung will alle Konteninformationen bestimmter Nutzer. (Bild: Justin Sullivan/Getty Images)
Die US-Regierung will alle Konteninformationen bestimmter Nutzer. Bild: Justin Sullivan/Getty Images

Die US-amerikanische Bürgerrechtsorganisation ACLU(öffnet im neuen Fenster) (American Civil Liberties Union) geht gegen eine Reihe von Durchsuchungsbeschlüssen des US-Justizministeriums vor Gericht. Die Durchsuchungsbeschlüsse verlangen von Facebook die Herausgabe sämtlicher Kontoinformationen zweier Nutzer, die im Rahmen der Vereidigungsfeierlichkeiten des amtierenden US-Präsidenten Donald Trump am 20. Januar 2017 festgenommen worden waren. Zu den herauszugebenden Daten würden unter anderem auch sämtliche Fotos, Konversationen mit anderen Nutzern sowie alle nicht öffentlichen Beiträge gehören.

ACLU klagt gegen Durchsuchungsbeschlüsse
ACLU klagt gegen Durchsuchungsbeschlüsse (01:57)

Auch Facebook-Seite für politische Aktionen soll Daten herausgeben

Lacy MacAuley und Legba Carrefour gehören zum Nutzerkreis der damals "DisruptJ20" genannten Facebook-Seite, in der die Trump-Präsidentschaft kritisch diskutiert wird und politische Demonstrationen geplant werden. Das Justizministerium verlangt von Facebook auch die Herausgabe der nicht öffentlichen Daten dieser Seite, unter anderem die Namen derjenigen, die an geplanten Demonstrationen teilnehmen wollen oder die Seite einfach nur liken.

Die ACLU hat im Namen der betroffenen Facebooknutzer eine Aussetzung des Durchsuchungsbeschlusses beantragt. Alternativ plädiert die Organisation für die Einsetzung eines unabhängigen Vermittlers, der die Daten zuerst sichten und nur für die Ermittlungen relevante Details an das Justizministerium weitergeben soll. Der Organisation zufolge verstößt der Durchsuchungsbeschluss gegen den vierten Verfassungszusatz, der den Schutz der Privatsphäre garantiert. Auch der erste Verfassungszusatz, der politische Aktivitäten schützt, sei verletzt.

"Den kompletten Inhalt eines persönlichen Facebook-Kontos preisgeben zu müssen, ist ein inakzeptables Eindringen in die Privatsphäre" , erklärt einer der ACLU-Anwälte. "Jeff Sessions muss nicht meine Familienfotos sehen" , sagt Lacy MacAuley. Sessions ist der amtierende US-Justizminister.

Durchsuchungsbeschluss zunächst nicht öffentlich

Ursprünglich sollte der Durchsuchungsbeschluss nicht öffentlich werden, Facebook sollte seinen Nutzern nichts von der Untersuchung sagen dürfen. Diese sogenannte "Gag Order" hatte Facebook allerdings vor Gericht angefochten. Nach Unterstützungsschreiben der ACLU sowie von Unternehmen wie Apple, Google und Microsoft hatte die Regierung die Gag Order zurückgezogen. Facebook benachrichtigte daraufhin die betroffenen Nutzer.


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