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Durchsuchungen wegen Hassrede: Ein Like auf Twitter und das Handy ist weg

Mit einer bundesweiten Aktion will die Polizei gegen Hassrede vorgehen. Damit das Handy beschlagnahmt wird, reichen auch angebliche Likes auf Twitter.
/ Lennart Mühlenmeier
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Morgens um 6 Uhr klingelte die Polizei und weckte den Beschuldigten. (Bild: Unsplash/Karsten Winegeart/Yohann LIBOT)
Morgens um 6 Uhr klingelte die Polizei und weckte den Beschuldigten. Bild: Unsplash/Karsten Winegeart/Yohann LIBOT / Unsplash-Lizenz

Um sechs Uhr klingelt die Polizei. Hausdurchsuchung. Auf Twitter soll der Beschuldigte Felix, dessen voller Name der Redaktion bekannt ist, das Andenken Verstorbener verunglimpft haben – durch den angeblichen Like eines Tweets. Dieser habe den Polizistenmord in Kusel(öffnet im neuen Fenster) in Rheinland-Pfalz gebilligt. Felix muss das Handy abgeben und sich bald wohl vor Gericht verantworten.

Deutschlandweit führte am 20. Juni 2022 die Polizei Durchsuchungen und Beschlagnahmungen wie diese durch. Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Roger Lewentz (SPD), erklärte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) anlässlich der aktuellen Einsätze gegen sogenannte Hatespeech: "Wir reagieren mit aller Deutlichkeit – in der realen Welt und in der virtuellen." Zudem sagt er: "Wenn Worte wie Waffen gebraucht werden, ist konsequentes staatliches Handeln gefordert."

Polizisten in 15 Bundesländern haben am Montag die Wohnungen von 75 Verdächtigen durchsucht, denen Hassäußerungen im Internet vorgeworfen werden, schreibt die dpa. Insgesamt werde laut dpa gegen 150 Beschuldigte in 172 Fällen strafrechtlich relevanter Äußerungen ermittelt. Kurz nach der Tat fing die Polizei an, wegen Hassrede im Internet zu ermitteln, da Nutzer die Tat guthießen. Am 31. Januar 2022 soll ein 39-jähriger Tatverdächtiger zwei Polizisten nach einer Fahrzeugkontrolle im Landkreis Kusel getötet haben.

Beschuldigter: "Durchsuchung als sehr direkt einschüchternd wahrgenommen"

Golem.de konnte den Beschluss des Amtsgerichts, das die Durchsuchung anordnete, in Gänze einsehen. Wir sprachen zudem mit dem Beschuldigten Felix, der die Beschlagnahmung seines Handys auf Twitter bekanntgab, diese Bekanntmachung aber nach ein paar Tagen wieder löschte. "Ich habe die Durchsuchung als sehr direkt einschüchternd wahrgenommen. Ich hatte aber keine sonderliche Angst. Ich konnte mir denken, worauf die Polizei aus war: Einschüchterung", sagte Felix Golem.de in einem Telefonat.

Laut Beschluss soll ein Nutzer mit dem Pseudonym MulletProof am 4. Februar 2022 getwittert haben:"Schweigeminute für Bullen? [...] Ich trauere, wenn Unschuldige sterben, nicht, wenn die Killer selbst mal dran glauben müssen." Felix bestreitet auf Twitter(öffnet im neuen Fenster), einem solchen Tweet ein Like gegeben zu haben: "Es konnten keine Beweise für die Existenz dieses Tweets und dadurch des Likes gegeben werden. Ich kann mich an so etwas nicht erinnern und kenne den besagten Account auch nicht."

Diese Deutlichkeit, mit der die Polizei und die Politik vorgingen, kann unverhältnismäßig und damit juristisch fragwürdig sein. Reicht ein Like auf einer Social-Media-Plattform, um in die Intimsphäre eines Menschen einzugreifen und sein Handy zu beschlagnahmen? Golem.de sprach mit Jannik Rienhoff. Er ist Rechtsanwalt für Strafrecht aus Marburg, Hessen, und Experte für Polizeirecht.

Reicht ein Like für eine Hausdurchsuchung?

Wir haben Strafrechtsanwalt Rienhoff nach der Rechtsmäßigkeit dieser Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung gefragt.

"In dem konkreten Fall halte ich sie für absolut unverhältnismäßig. Beim reinen Liken einer Beleidigung oder Verunglimpfung einer anderen Person sollte sich die Polizei auf den Ausgangspost beschränken. Eine Meldung bei Twitter wäre meines Erachtens sogar ausreichend gewesen ", sagt Rienhoff uns.

"Wenn ich beispielsweise einen Tweet der Tagesschau zu einem Mord like, empfehle ich den Text, der mir vielleicht gefällt, aber nicht den Mord. Beim Like einer Beleidigung, kann das schon anders aussehen. Hier ist die Frage, ob ich mir diese zu eigen mache", sagt Rienhoff. Beleidigungsdelikte umfassen laut Strafgesetzbuch(öffnet im neuen Fenster) Beleidigungen, Nachreden, Verleumdung und wie in diesem Fall die Verunglimpfung Verstorbener.

Der Beleidigungsparagraf spricht – wie Rienhoff argumentiert – jedoch von der Verbreitung solcher Inhalte: "Hier kann durch ein Like die Reichweite des Tweets erhöht werden. Es ist rechtlich umstritten, ob durch das Liken bereits eine Verbreitung im Sinne der Strafnorm erfüllt ist."

Anwalt Rienhoff weist zudem darauf hin, dass Beleidigungen Antragsdelikte sind: "Das heißt, jemand – in dem Fall ein Angehöriger oder Vorgesetzter – muss aktiv diese Verfolgung eines Posts und auch der Likes gefordert haben. Sollte das fehlen, kann kein Strafverfahren durchgeführt werden."

Das zuständige Polizeipräsidium Pforzheim stand für kurzfristige Rückfragen nicht zur Verfügung. Dass eine Beschlagnahmung im Kontext der bundesweiten Kampagne stattfand, konnte der Sprecher telefonisch bestätigten. Er fragte er bei dem Landeskriminalamt von Rheinland-Pfalz diesbezüglich nach.

Korpsgeist bei der Polizei

Im Laufe des heutigen Tages tauchten mehr Hinweise auf Durchsuchungen zu dem besagten Ausgangstweet auf(öffnet im neuen Fenster). So soll der vermeintliche Tweet sich direkt auf Todesfälle wie dem von Oury Jalloh bezogen haben. Jalloh wurde im Jahr 2003 in einem Polizeirevier Dessaus in Sachsen-Anhalt tot aufgefunden. Sein Tod wird der Polizei zugeschrieben; ein Ermittlungsverfahren ist jedoch eingestellt worden.

Rienhoff kann nachvollziehen, dass die Polizei die Verunglimpfung und Beleidigungen in diesem Fall verfolgt. So sagt er, dass "die Behörde einen enorm hohen Korpsgeist hat und sich schnell als Kollektiv angegriffen fühlt und dann hart zurückschlägt." Jedoch findet der Experte für Polizeirecht es "völlig unangebracht, hier im Falle von Likes so einen Aufwand zu betreiben".

Rienhoff führt aus: "Erschreckend ist vielmehr, wie viele z.B. rassistische Beleidigungen nicht verfolgt werden, aber bei einem Polizisten oder einem Hamburger Innenminister werden wegen einer Bagatelle schwerste Eingriffe vorgenommen. Hinzu kommt, dass die Polizei immer von Überlastung spricht und sich dann auf das Liken einer Beleidigung zu konzentrieren, ist schon fragwürdig."

Der Fall von Felix wirft neben der Rechtmäßigkeit die Frage auf, welche Prioritäten die Polizei setzt. Er blieb während des Telefonats mit uns gelassen. Er vertraut auf die Solidarität von Gleichgesinnten. "Mein Umfeld – die Linken – sind sehr unterstützend", sagt er Golem.de.

Ende Mai 2022 ergaben Recherchen von dem Team um Jan Böhmermann, dass die Polizei mangelhaft gegen Hassrede ermittelt. Eine Polizeibehörde des Landes Baden-Württemberg habe bei fünf von sieben angezeigten Fällen die Ermittlungen eingestellt, heißt es auf der Webseite zu der Recherche(öffnet im neuen Fenster). Bei dem dargelegten Fall scheinen Beleidigungen effizienter verfolgt zu werden, wie die bundesweite Aktion der Polizei belegt.

Nachtrag vom 20. Juni 2022, 15:59 Uhr

Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Pforzheim bestätigte Golem.de telefonisch, dass "eine Beschlagnahmung in ihrem Bereich" Teil der bundesweiten Maßnahmen sei. Wir haben die entsprechende Stelle im Text angepasst.

Nachtrag vom 21. Juni 2022, 9:46 Uhr

Wir haben einen Link und einen erklärenden Satz zu einem Tweet entfernt, weil dieser vom Beschuldigten gelöscht wurde.

Nachtrag vom 28. Juni 2022, 9:23 Uhr

Wir haben den Ausgangstweet, in dem der Sachverhalt bekanntgegeben wurde, entfernt, weil dieser vom Beschuldigen gelöscht wurde.


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