DSL: Telekom will "Flatrate" aus Drosselungstarifen streichen

Wo Flatrate draufsteht, soll künftig bei der Telekom auch Flatrate drin sein. Laut dem Nachrichtenmagazin Focus(öffnet im neuen Fenster) will das Unternehmen den Begriff aus seinen gedrosselten Tarifen entfernen. Damit kommt die Telekom einem Urteil des Landgerichts Köln vom 30. Oktober 2013 nach. Das Gericht hatte die Vertragsklauseln für unzulässig erklärt, die eine Drosselung der Geschwindigkeit bei Flatrate-Tarifen vorsehen.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen(öffnet im neuen Fenster) . Der Grund: Die nachträgliche Drosselung der als Flatrate beworbenen Tarife sei eine "unangemessene Benachteiligung" für die Kunden. "Kunden sollten über die gesamte Laufzeit die Sicherheit haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird." Der Verbraucherzentrale ging es um die Verträge der Call-&-Surf- und Entertain-Tarife der Telekom.
Laut Focus will die Telekom schon im Dezember den Begriff Flatrate aus seinen Drosselungstarifen streichen. Damit hat die Telekom das Urteil aber nicht unbedingt erfolgreich umgangen: "Sollte die Telekom lediglich vorhaben, gedrosselte DSL-Verträge künftig nicht mehr Flatrate zu nennen, so wäre das juristisch bedenklich und keinesfalls ausreichend" , zitiert das Nachrichtenmagazin einen Verbraucherschützer.
Am Montag gegen 11 Uhr wolle die Deutsche Telekom in einer Telefonkonferenz Details zur neuen Tarifstrategie nennen, schreibt Tech-Blogger Caschy(öffnet im neuen Fenster) .