DSGVO: Voßhoff fordert Gesetz gegen missbräuchliche Abmahnungen
Nach Ansicht der Bundesdatenschutzbeauftragten Voßhoff dauert es fünf bis sechs Jahre, bis Rechtsklarheit bei den neuen Datenschutzbedingungen herrscht. Gegen Missbrauch der DSGVO durch Abmahnungen sollte die Politik vorgehen.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat die am Freitag in Kraft tretende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegen ihre Kritiker verteidigt. Zwar seien die neuen Regelungen "komplex", "sperrig" und "mit neuen Rechtsunsicherheiten verbunden", doch gerade in Deutschland werde der Datenschutz damit nicht neu erfunden, sagte Voßhoff am Dienstag in Berlin. Allerdings räumte sie ein, dass es noch "fünf, sechs Jahre" dauern könnte, bis die rechtlichen Fragen zur Umsetzung der DSGVO auf nationaler und europäischer Ebene geklärt seien.
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Nach Ansicht Voßhoffs kursieren derzeit jedoch viele Fehl- und Falschinformationen zur Umsetzung der Verordnung. In diesem Zusammenhang verwies sie auf entsprechende Leitfäden (Kurzpapiere), die die Landesdatenschutzbehörden oder Verbände veröffentlicht hätten und die Auslegung der DSGVO erleichtern sollen. An die Politik gerichtet äußerte Voßhoff den Wunsch, den bürokratischen Aufwand mit den neuen Datenschutzregeln nicht in den Vordergrund zu stellen.
IT-Anwältin: Risiko von Abmahnung gering
Sollte sich herausstellen, dass Abmahnvereine die DSGVO missbräuchlich für ihre Zwecke nutzten, solle die Politik dagegen vorgehen, forderte Voßhoff. "Ich tue mich ein bisschen schwer damit, wie und in welcher Weise sich dieses Risiko realisiert", sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte einschränkend. So stelle sich bei Vereinen beispielsweise die Frage, welcher Wettbewerbsnachteil für einen Mitbewerber durch eine falsche Datenschutzerklärung entstehe.
Die IT-Fachanwältin Nina Diercks hatte in diesem Zusammenhang am Montag darauf hingewiesen, dass mit der DSGVO das Abmahnrisiko wegen Verstoßes gegen Datenschutzregeln nicht steige. "Warum sich nahezu in eine Panik wegen Abmahnwellen im Hinblick auf die DSGVO hineingesteigert wird, lässt sich sachlich nicht so recht begründen", schrieb Diercks. Firmen würden es sich ihrer Meinung nach gut überlegen, gegen einen Mitbewerber vorzugehen, denn "dafür müsste sein eigenes Haus komplett sauber sein".
Keine schnellen Bußgelder geplant
Voßhoff selbst wiederholte ihre Ankündigung, dass die Aufsichtsbehörden nach Inkrafttreten der Verordnung ebenfalls "nicht mit der Registrierkasse unterwegs" sein werden. Bußgelder, die künftig bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Unternehmensumsatzes betragen können, sollten als "letztes Mittel" eingesetzt werden. Sie stünden "am Ende der Kette". Zunächst werde eine Verwarnung ausgesprochen, wenn beispielsweise etwas versehentlich übersehen wurde. Bereits jetzt würden Bußgelder eher selten verhängt, obwohl die Landesdatenschutzbehörden schon die Möglichkeit dazu hätten.
Nicht nachvollziehbar findet Voßhoff hingegen Medienberichte, wonach Österreich die Verhängung von Bußgeldern zunächst ausgesetzt habe. Das würde einen Verstoß gegen das Europarecht bedeuten, sagte die Datenschützerin. Falls Österreich nur Bußgelder gegen "Wiederholungstäter" verhängen wolle, entspreche das der Praxis in Deutschland. Auch hierzulande müsse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit "unter Würdigung der Gesamtumstände" gewahrt bleiben.
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Handwerker müssen aufpassen |
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Ist sie! Kurz gesagt: melde dich bei dieser Firma (Textform) und sag denen, dass sie...
Diese ganze gesammelte Weisheit schützt wohl dann doch nicht vor der Faulheit ;)
Aber nicht am papier schneiden. Das kann am Ar*** durchaus schmerzen.
Das habe ich mir in diesem Moment auch gedacht.