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DSGVO-Verstoß: Netflix soll 4,75 Millionen Euro Strafe zahlen

Weil Netflix nicht ausreichend über die Verwendung der gesammelten Kundendaten informiert habe, soll der Streaminganbieter nun eine Strafe zahlen.
/ Andreas Fischer
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Eigentlich ein "sehr simpler Fall", so der Noyb-Datenschutzjurist Stefano Rossetti (Bild: Georg Molterer/Noyb)
Eigentlich ein "sehr simpler Fall", so der Noyb-Datenschutzjurist Stefano Rossetti Bild: Georg Molterer/Noyb

Fünf Jahre nachdem der Datenschutzverein Noyb eine Beschwerde gegen acht Unternehmen einreichte, hat die niederländische Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (Dutch DPA) nun eine Strafe in Höhe von 4,75 Millionen Euro verhängt, die der Streaminganbieter Netflix zahlen soll.

In einer Pressemitteilung(öffnet im neuen Fenster) begründete die Behörde ihre Entscheidung damit, dass Netflix "seine Kunden nicht ausreichend darüber informierte, was das Unternehmen zwischen 2018 und 2020 mit ihren persönlichen Daten machte" . Die Informationen, die Netflix herausgegeben habe, seien zudem unklar gewesen. Daher die nun verhängte Strafe.

Netflix sammele unter anderem personenbezogene Daten der Kunden, angefangen bei ihren E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Zahlungsangaben bis hin zu Informationen über ihre Sehgewohnheiten. In seiner Datenschutzerklärung habe das Unternehmen die Kunden aber nicht ausreichend darüber informiert, so die Dutch DPA.

Verletzung der DSGVO

Damit habe das Unternehmen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verletzt. Mittlerweile habe Netflix die Datenschutzerklärung aktualisiert und zudem die Bereitstellung von Informationen verbessert.

"Ein Unternehmen mit einem Milliardenumsatz und Millionen von Kunden weltweit muss ihnen genau erklären, wie es mit ihren persönlichen Daten umgeht" , sagte Aleid Wolfsen, der Vorsitzende der Dutch DPA. Die Datenschutzerklärung müsse daher "glasklar" sein. Vor allem, wenn der Kunde nachfrage.

Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei Noyb, begrüßte den Entscheid(öffnet im neuen Fenster) , wies aber darauf hin, dass es fünf Jahre gedauert habe, um dies zu erreichen. Dabei handele es sich eigentlich um einen "sehr simplen Fall" . Man werde jetzt prüfen, ob die Entscheidung alle in der von Noyb eingereichten Beschwerde angesprochenen Punkte berücksichtige.

Der gesamte Fall sei damit jedenfalls noch nicht abgeschlossen. So habe Netflix bereits Einspruch gegen die Strafe erhoben, aber bisher noch nicht gegen die Entscheidung als Ganzes.

Noyb warte zudem auf die noch ausstehende Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) in demselben Fall gegen Netflix. Nach Angaben der Dutch DPA müssen sich Unternehmen in der EU aber nur mit einer einzigen Datenschutzbehörde auseinandersetzen. In diesem Fall ist dies die niederländische, da Netflix dort sein EU-Headquarter hat.

Weitere Beschwerden von Noyb

Eine weitere, ebenfalls vor fünf Jahren von Noyb eingereichte Beschwerde hatte die DSB im Herbst 2020 abgewiesen. Sie richtete sich gegen den Streaminganbieter Flimmit(öffnet im neuen Fenster) . Die Abweisung sei erfolgt, weil Flimmit jene Informationen nachgereicht habe, die in der ursprünglich erteilten Datenauskunft gefehlt hätten.

Weitere Beschwerden reichte Noyb gegen Amazon Prime, Apple Music, Dazn, Soundcloud sowie Youtube ein. Im Fall gegen Amazon sei man "mittlerweile wegen Inaktivität gegen die Luxemburger Behörde vor Gericht gezogen" , sagte ein Sprecher der Organisation auf Nachfrage von Golem.de.

Immerhin habe man den Fall gegen Spotify im vergangenen Jahr gewinnen können. Die Swedish Data Protection Authoirty (IMY) habe eine Strafe in Höhe von 5 Millionen Euro(öffnet im neuen Fenster) wegen Verletzung der DSGVO-Vorgaben gegen den Musikstreaminganbieter verhängt.


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