DSGVO-Verstoß: Kelber akzeptiert stark reduziertes Bußgeld für 1&1

Das Millionen-Bußgeld für einen DSGVO-Verstoß bei 1&1 muss definitv nicht gezahlt werden.

Artikel veröffentlicht am ,
Der Internetanbieter 1&1 muss deutlich weniger Bußgeld zahlen.
Der Internetanbieter 1&1 muss deutlich weniger Bußgeld zahlen. (Bild: 1&1)

Das vom Landgericht Bonn drastisch reduzierte Bußgeld gegen den Telefon- und Internetanbieter 1&1 hat Bestand. "Das Urteil ist rechtskräftig", bestätigte das Landgericht Bonn laut Vorabbericht dem Handelsblatt. Die Behörde des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) Ulrich Kelber teilte demnach mit, dass alle Seiten das reduzierte Bußgeld akzeptiert hätten: "Nach Absprache zwischen der Staatsanwaltschaft am Landgericht Bonn, dem Leiter der Rechtsabteilung von 1&1, der Verteidigung und dem BfDI wurde vereinbart, dass beide Seiten ihre Rechtsbeschwerden zurücknehmen." Diese Vereinbarung sei am 17. Dezember 2020 umgesetzt worden.

Das Landgericht Bonn hatte in seinem Urteil vom vergangenen November einen Bußgeldbescheid gegen den Internetanbieter 1&1 wegen eines Datenschutzverstoßes als "berechtigt" bestätigt. Die ursprünglich vom Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber verhängte Geldbuße von 9,6 Millionen Euro hielt das Gericht jedoch für "unangemessen hoch" und reduzierte den Betrag auf 900.000 Euro. Das Verschulden des Unternehmens sei gering, hieß es zur Begründung.

"Die Wirtschaft muss nicht mehr mit der Angst vor irrationalen Bußgeldern aus der Giftküche der Verwaltungsbehörden leben, sondern damit rechnen, dass Datenschutzverstöße empfindliche, aber verhältnismäßige Sanktionen nach sich ziehen", sagte Rolf Schwartmann, Rechtsprofessor von der Technischen Hochschule Köln und Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) dem Handelsblatt.

Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte das Urteil im November mit den Worten kommentiert: "Es stellt sich die Frage, ob das von den deutschen Aufsichtsbehörden verwendete Modell zur Bemessung von Bußgeldern für Datenschutzverstöße die Schwere des Verstoßes höher gewichten sollte, um unangemessen hohe Strafzahlungen bei geringfügigen Verstößen zu vermeiden."

Nach Ansicht des Gerichts lag ein Datenschutzverstoß vor, weil 1&1 die Daten seiner Kunden bei der Kommunikation mit dem Callcenter nicht durch ein sicheres Authentifizierungsverfahren geschützt hatte. Da diese Praxis jahrelang nicht beanstandet worden sei, habe es am notwendigen Problembewusstsein gefehlt.

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AllDayPiano 19. Jan 2021

Das Problem ist eher, dass auch diese dir nur eine Meinung sagen können. Sie können nicht...

splash42 19. Jan 2021

So funktioniert das Rechtssystem halt: Sie wurden zum ersten Mal erwischt, dann gibt es...

splash42 19. Jan 2021

Tatsächlich. Kein Land kann verstehen, dass wir uns selbst so ins Knie schießen und von...

ZerP 18. Jan 2021

So jemand ist Vorsitzender einer Gesellschaft für Datenschutz. Mit den Kompetenzen könnte...



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