DSGVO: Union plant schnelles Verbot von Abmahnungen

Noch vor der Sommerpause soll es ein gesetzliches Verbot von Abmahnungen wegen Verstößen gegen die DSGVO geben. Doch die Koalition plant keine dauerhafte Lösung des Problems.

Artikel veröffentlicht am ,
Die CDU-Politikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker fordert ein vorübergehendes Abmahnverbot.
Die CDU-Politikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker fordert ein vorübergehendes Abmahnverbot. (Bild: Frank Baquet/CC-BY-SA 3.0)

Die Unionsfraktion will mit Hilfe einer Gesetzesänderung teure Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbieten. "Bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts sind unbewusste Verstöße nicht gänzlich zu vermeiden", sagte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), der Tageszeitung Die Welt. Dies dürfe nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. "Die Politik ist gefordert, diesem Treiben schnell einen Riegel vorzuschieben."

Dem Bericht zufolge will die Unionsfraktion die erforderliche Gesetzesänderung noch vor der Sommerpause beschließen. Dafür will man das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucher nutzen und diesen Gesetzestext um eine entsprechende Passage ergänzen. "Da der Gesetzentwurf schon am 6. Juli im Bundesrat verabschiedet wird, könnte nach der Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten die Aussetzung der Abmahngebühren noch im Juli in Kraft treten", sagte Winkelmeier-Becker.

Schonfrist nur für zwölf Monate

Allerdings soll der Schutz nicht dauerhaft gelten. Die Abmahnungsgebühr soll für einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht mehr gefordert werden dürfen. Ob der Koalitionspartner SPD den Plänen zustimmt, ist noch offen. "Wir werden uns den Vorschlag anschauen", sagte Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD, der Welt. Grundsätzlich begrüße er es aber, wenn nun auch die Unionsfraktion möglichst zügig missbräuchliche Abmahnungen unterbinden wolle.

Unter Juristen ist es weiterhin strittig, ob es wie bisher weiter möglich ist, Datenschutzverstöße eines Wettbewerbers nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) anwaltlich abmahnen zu lassen. Ein solcher Verstoß könnte beispielsweise darin bestehen, keine Datenschutzerklärung auf seiner Internetseite veröffentlicht zu haben oder andere Bestimmungen der DSGVO zu missachten. Inzwischen gibt es Berichte über erste Abmahnungen nach Inkrafttreten der neuen Regelungen. Von einer großflächigen Abmahnwelle ist jedoch noch nicht die Rede.

Buermeyer: Erster Hinweis kostenlos

Wie ein solches Abmahnverbot aussehen könnte, zeigt das Beispiel der sogenannten Störerhaftung bei offenen WLAN-Hotspots. In diesem Fall hatte die große Koalition im vergangenen Juni das Telemediengesetz geändert, um kostenpflichtige Unterlassungserklärungen zu unterbinden, wenn Nutzer von offenen WLANs beispielsweise Urheberrechtsverstöße begehen.

Kritiker des Abmahnwesens geht die vorübergehende Schonfrist jedoch nicht weit genug. So forderte der Jurist Ulf Buermeyer in einem Interview mit Netzpolitik.org, dass erste Hinweise auf Datenschutzverstöße immer kostenfrei sein sollten. "Wenn ein Empfänger dann auf seinem Verstoß beharrt, kann er unter Umständen immer noch kostenpflichtig verklagt werden", sagte Buermeyer.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


DerDa81 07. Jun 2018

Ich kann beide Seiten verstehen. Aber mehr die Seite der Webseitenbetreiber...

Xiut 06. Jun 2018

Vor Gericht ziehen und eine Abmahnung sind aber etwas komplett unterschiedliches... Und...

Schrödinger's... 06. Jun 2018

Wie in einem anderen Beitrag schon geschrieben: Quatsch, dann wird halt direkt geklagt...

Anonymer Nutzer 06. Jun 2018

Es geht darum vorzubeugen damit erst kein reeller Schaden entsteht.



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
EAH-AZ80 im Test
Technics zeigt Apple und Bose, was tolle Hörstöpsel ausmacht

Die EAH-AZ80 von Technics sind nah dran am perfekten Hörstöpsel. Nur eine Sache stört uns - mit der man sich aber arrangieren kann.
Ein Test von Ingo Pakalski

EAH-AZ80 im Test: Technics zeigt Apple und Bose, was tolle Hörstöpsel ausmacht
Artikel
  1. Stable Diffusion: Entwickler baut QR-Codes im Anime-Stil mit KI
    Stable Diffusion
    Entwickler baut QR-Codes im Anime-Stil mit KI

    QR-Codes müssen nicht aus langweiligen Kästchen bestehen: Ein Entwickler hat mit Hilfe von Stable Diffusion QR-Codes in kleine Kunstwerke verwandelt.

  2. Royal Navy: Quantennavigationssystem als GPS-Ersatz
    Royal Navy
    Quantennavigationssystem als GPS-Ersatz

    Die Royal Navy testet ein Quantennavigationssystem. Damit will sie weltweit die genaue Lage eines Schiffs bestimmen, ohne auf GPS zurückzugreifen.

  3. Disney will sparen: Bald werden weitere Filme und Serien von Disney+ entfernt
    Disney will sparen
    Bald werden weitere Filme und Serien von Disney+ entfernt

    Disney meldet Abschreibungen in Höhe von 1,5 Milliarden US-Dollar, nachdem mehr als 100 Eigenproduktionen aus dem Abo von Disney+ entfernt wurden.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Samsung SSD 8TB 368,99€ • MindStar: Gigabyte RTX 4090 1.599€, Crucial 4TB 169€ • Acer Curved 31,5" WQHD 165Hz 259€ • PS5-Spiele & Zubehör bis -75% • Samsung 990 Pro 1TB (PS5) 94€ • Chromebooks bis 32% günstiger • Bis 50% auf Gaming-Produkte bei NBB • PS5 mit Spiel 549€ [Werbung]
    •  /