DSGVO: Regierung hält an Facebook-Fanpage fest

Trotz eines Verbots will die Regierung an der Facebook-Fanpage festhalten. Möglicherweise geht der Fall vor Gericht.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Der Facebook-Auftritt der Regierung soll nicht so schnell verschwinden.
Der Facebook-Auftritt der Regierung soll nicht so schnell verschwinden. (Bild: Facebook.com/Screenshot: Golem.de)

Das Bundespresseamt (BPA) will trotz eines Verbots durch den Bundesdatenschutzbeauftragten die Facebook-Präsenz nicht aufgeben. "Unser Facebook-Auftritt ist aus unserer Sicht ein wichtiger Bestandteil unserer Öffentlichkeitsarbeit, an dem wir zunächst einmal festhalten wollen", sagte der stellvertretende Regierungssprecher Wolfgang Büchner am Montag in Berlin.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte das Bundespresseamt (BPA) in der vergangenen Woche angewiesen, den Betrieb der Facebook-Fanpage der Bundesregierung einzustellen. In einem entsprechenden Schreiben hieß es, das Presseamt der Bundesregierung habe ab Erhalt des Bescheids vier Wochen Zeit, die Abschaltung vorzunehmen.

Andere Auffassung von Verantwortlichkeit

Der stellvertretende Regierungssprecher sagte nun, man werde innerhalb der Frist sorgfältig alle rechtlichen Fragen prüfen. "Das schließt auch nicht aus, dass wir gegen diesen Bescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten klagen."

Büchner sagte weiter: "Im Kern geht es um die Frage, ob Betreiber einer Facebook-Seite für die durch Facebook vorgenommene Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich gemacht werden können." Die von Kelber aufgeworfene Frage betreffe also nicht nur Behörden, sondern auch Unternehmen.

Die Bundesregierung sei der Auffassung, dass allein Facebook datenschutzrechtlich verantwortlich sei. Für Bundesregierungen seien soziale Netzwerke ein wichtiger Ort, um Informationen mit der Bevölkerung zu teilen, nicht zuletzt um Desinformation entgegenzutreten.

Anders als bei Unternehmen sind die Datenschützer nach der Anfechtungsklage einer Behörde nicht in der Lage, einen sofortigen Vollzug des Verbots anzuordnen. Daher könnte sich der Streit weiter in die Länge ziehen.

Mit der Anordnung eskalierte ein jahrelanger Streit zwischen Kelber und verschiedenen Behörden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte vertritt die Auffassung, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage für eine Behörde datenschutzkonform nicht möglich sei. Kelber verwies am Mittwoch in dem Zusammenhang auf Untersuchungen seiner Behörde und ein Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz, in der auch die Länderdatenschutzbeauftragten vertreten sind.

"Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten", erklärte Kelber. Dies sei nach dem Ergebnis seiner Prüfungen beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich.

Kelber erklärte, das Bundespresseamt müsse als Verantwortlicher nachweisen können, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden. Einen solchen Nachweis habe das Amt im Verfahren "nicht zur aufsichtsbehördlichen Überzeugung erbringen" können.

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dummzeuch 02. Mär 2023 / Themenstart

Natürlich wollen die nichts ändern, schließlich hängt daran ja ihr Job. Wenn kein "Social...

lunarix 28. Feb 2023 / Themenstart

Wir werden sehen, wer falsch liegt - vielleicht ist es ja doch Kelber.

OnlyXeno 28. Feb 2023 / Themenstart

jo lass uns doch einfach ein punkte system machen: -10 punkte betrunken sein +10 punkte...

Oktavian 28. Feb 2023 / Themenstart

Doch, Rechtsdurchsetzung ist die ureigenste Aufgabe der Exekutive. Die Bundesregierung...

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