DSGVO: Oberste Datenschützerin beendet Posse um Klingelschilder

Dürfen Vermieter noch die Namen ihrer Mieter auf die Klingel schreiben? In der Debatte um die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung gibt es nun eine Klarstellung.

Artikel veröffentlicht am ,
Auf Klingelschildern dürfen weiterhin die Namen von Mietern stehen.
Auf Klingelschildern dürfen weiterhin die Namen von Mietern stehen. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)

Vermieter dürfen die Namen ihrer Mieter auch ohne deren Einwilligung auf dem Klingelschild einbringen. Das teilte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff am Donnerstag in Berlin mit. "Das Ausstatten der Klingelschilder mit Namen für sich genommen stellt weder eine automatisierte Verarbeitung noch eine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen dar", hieß es zur Begründung. Daher komme die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht zur Anwendung.

Hintergrund der Stellungnahme ist ein Fall der österreichischen Hausverwaltung Wiener Wohnen. Nach der Beschwerde eines Mieters hatte sich der Verband entschieden, an 220.000 Wohnungen nach und nach die Namensschilder gegen die Wohnungsnummer auszutauschen. Die für Datenschutzangelegenheiten der Stadt Wien zuständige Abteilung stufe die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer als einen Verstoß gegen die DSGVO ein, hieß es. Wer dennoch seinen Namen am Klingelschild haben wolle, müsse nun selbst einen Aufkleber anbringen.

Immobilienverband sorgt für Verwirrung

Dieser Auffassung hatte sich auch der deutsche Immobilien-Eigentümerverband Haus & Grund angeschlossen. Laut Bildzeitung empfahl er seinen Mitgliedern, vorsorglich die Namensschilder zu entfernen. Nur so könne sichergestellt sein, dass die Privatsphäre der Mieter gewährleistet und Bußgelder in Millionenhöhe für den Vermieter vermieden würden, zitiert die Zeitung Verbandspräsident Kai Warnecke.

Voßhoff kritisierte nun den Verband für diese Äußerungen. Sie rät "dringend allen Verbänden und Institutionen, sich in derartigen Fällen mit Breitenwirkung vor Versand von Informationsschreiben bei den zuständigen Aufsichtsbehörden nach der Rechtslage zu erkundigen". Es gebe in Deutschland eine föderale Datenschutzaufsicht, die bei der Interpretation der DSGVO mit Rat und Tat zur Seite stehe.

Der Immobilienverband begrüßte umgehend die Klarstellung. "Die Verunsicherung bei den Vermietern war durch unterschiedliche Auslegungen des geltenden EU-Rechts entstanden. Umso erfreulicher ist, dass wir für Deutschland seit heute Abend eine einheitliche Interpretation vorliegen haben. Vermieter können sich im Streitfall hierauf berufen", schrieb Warnecke.

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My1 08. Nov 2018

Ganz einfach man gibt namen UND nummer an. Gibt ja noch ne Zeile, in die man sowas...

Sandeeh 28. Okt 2018

Nein, nicht pauschal unbeschränkt: wenn die Aufnahme am Wohnort (Adresse) des Besitzers...

Vinnie 23. Okt 2018

Ich habe mir davon eine Art "Relaxation" gemacht die Post einmal die Woche am Freitag am...

mannzi 22. Okt 2018

Worum geht es sonst, wenn du schreibst : > > Einfach? Stell dir mal vor wie aufwendig...



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