DSGVO: Ganz große Koalition fordert Änderungen beim Datenschutz
Ein schnelles Verbot von Abmahnungen zur DSGVO ist gescheitert. Doch nun hat sich eine ungewöhnliche Allianz gebildet, um Änderungen am Datenschutz durchzusetzen.

Wirtschaftsvereinigungen von Union, SPD und FDP fordern gemeinsam Änderungen an den neuen Datenschutzbestimmungen in Deutschland. Demnach sollten Auflagen für Unternehmen, die über die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hinausgehen und die es nur im deutschen Recht gibt, wieder abgeschafft werden, teilte die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) am Dienstag mit. Ebenfalls sollten "bei leichten erstmaligen Verstößen" keine Bußgelder erhoben werden.
Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Selbstständigen in der SPD, dem SPD-Wirtschaftsforum und dem FDP-nahen Liberalen Mittelstand fordert die MIT, dass Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen durch Konkurrenten für unzulässig erklärt werden sollen. In der gemeinsamen Erklärung (PDF) heißt es weiter, dass Abmahnungen im Auftrag Betroffener durch Vereine und Organisationen auf bestimmte Fälle beschränkt werden sollten und dafür keine zusätzlichen Kosten geltend gemacht werden dürften. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für Nachbesserungen der DSGVO einzusetzen. "Beispielsweise sollten bestimmte Anforderungen erst ab Schwellenwerten (z.B. Mitarbeiteranzahl, Umsatz, o.ä.) verpflichtend vorgesehen werden", heißt es.
SPD lehnt "Soforthilfe" ab
Ein von der Unionsfraktion kurzfristig geplantes Verbot von DSGVO-Abmahnungen ist jedoch gescheitert. Eine "Soforthilfe für das Problem der missbräuchlichen Abmahnungen" sei mit der SPD in dieser Form nicht möglich gewesen, teilte die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker am Dienstag mit. Allerdings sei sich die Koalition darin einig, sich "sehr schnell und umfassend um das Thema Abmahnmissbrauch zu kümmern, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart". Eine Einigung wurde hingegen beim Thema Musterfeststellungsklage erzielt.
Unter Juristen ist es ohnehin strittig, ob es wie bisher weiter möglich ist, Datenschutzverstöße eines Wettbewerbers nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) anwaltlich abmahnen zu lassen. Ein solcher Verstoß könnte beispielsweise darin bestehen, keine Datenschutzerklärung auf seiner Internetseite veröffentlicht zu haben oder andere Bestimmungen der DSGVO zu missachten. Inzwischen gibt es Berichte über erste Abmahnungen nach Inkrafttreten der neuen Regelungen am 25. Mai 2018. Von einer großflächigen Abmahnwelle ist jedoch noch nicht die Rede.
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Wirkliches Mitbestimmungsrecht würden viele befürworten, aber mir ist kein Land bekannt...
kwt
Nur das sich an der praxis absolut nichts geändert hat das Bußgelder praktisch immer das...
Das Kapital interessiert das nicht. Bei Google und Co hat sich wenig geändert, außer in...