DSGVO: Deutsche Wohnen legt Widerspruch gegen Millionen-Bußgeld ein
Die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen will das kürzlich verhängte DSGVO-Bußgeld nicht akzeptieren. Nun müssen die Datenschutzbehörde und gegebenenfalls ein Gericht den Sachverhalt klären.

Die umstrittene Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen hat gegen einen Bußgeldbescheid in Millionenhöhe Widerspruch eingelegt. Anfang des Monats hatte die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk das Bußgeld gegen die Immobiliengesellschaft wegen wiederholter Datenschutzverstöße verhängt.
Nach Angaben der Datenschutzbeauftragten sollen zum Teil Jahre alte persönliche Daten von Mietern der Deutsche Wohnen in einem Archiv gespeichert worden sein, ohne dass eine Löschmöglichkeit vorgesehen gewesen sei. Zudem habe keine Überprüfung, ob das Speichern der Daten weiterhin zulässig sei, stattgefunden. Dabei habe es sich beispielsweise um Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge gehandelt, erklärt die Datenschutzbehörde.
Das Bußgeld beläuft sich auf 14,5 Millionen Euro. Dagegen habe die Deutsche Wohnen inzwischen Widerspruch erhoben, sagte ein Sprecher des Unternehmens. Die vorgeschriebene Zwei-Wochen-Frist sei damit eingehalten worden.
Der Widerspruch sei eingegangen, bestätigte eine Sprecherin der Datenschutzbehörde, die nun entscheiden muss, wie sie darauf reagieren soll. Falls sie sich dem Widerspruch inhaltlich nicht anschließt, übergibt sie ihn über die Staatsanwaltschaft ans Gericht. Wann dann eine Entscheidung zu erwarten ist, lässt sich schwer absehen.
Bereits im September verhängte Smoltczyk ein Bußgeld gegen den Lieferdienst Delivery Hero. Wegen mehrerer Datenschutzverstöße musste dieser 195.000 Euro bezahlen. Auch der Onlinebank N26 stellte sie einen Bußgeldbescheid aus. Das Unternehmen hatte eine schwarze Liste mit ehemaligen Kunden zur Geldwäscheprävention angelegt, unabhängig davon, ob diese tatsächlich der Geldwäsche verdächtig waren. Beide Unternehmen akzeptierten die Bußgelder.
Anfang Juli verlangte die britische Datenschutzbehörde eine Strafzahlung von 200 Millionen Euro von der Fluggesellschaft British Airways für ein Datenleck. In der Begründung wurde auf die "schwachen Sicherheitsvorkehrungen" bei der Airline verwiesen.
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