DSGVO: Datenaustausch mit Japan uneingeschränkt möglich

Die EU-Kommission hat mit Japan den "weltweit größten Raum für sicheren Datenverkehr" geschaffen. Das Datenabkommen mit den USA zählt in dieser Rechnung nicht.

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Die EU und Japan können nun personenbezogene Daten problemlos austauschen.
Die EU und Japan können nun personenbezogene Daten problemlos austauschen. (Bild: Martin Bureau/Pool via Reuters)

Der Austausch personenbezogener Daten zwischen der EU und Japan ist seit dem 23. Januar 2019 uneingeschränkt erlaubt. In einem sogenannten Angemessenheitsbeschluss sei ein gleichwertiges Datenschutzniveau zwischen dem Europäischen Wirtschaftsraum und Japan festgestellt worden, teilte die EU-Kommission mit. Damit werde "der weltweit größte Raum für sicheren Datenverkehr geschaffen", sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourová und fügte hinzu: "Diese Vereinbarung wird als Beispiel für künftige Partnerschaften in diesem Schlüsselbereich dienen und zur Festlegung globaler Standards beitragen."

Ähnliche Vereinbarungen wie mit Japan gibt es bereits mit zwölf anderen Staaten, darunter Neuseeland, Kanada, die Schweiz und die USA. Mit Japan wurde erstmals eine Vereinbarung auf Basis der im Mai 2018 in Kraft getreteten EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschlossen. Allerdings gelten die Vereinbarungen mit Kanada und den USA nur eingeschränkt. Das umstrittene Privacy-Shield-Abkommen mit den USA umfasst nur solche Firmen, die der Vereinbarung ausdrücklich zustimmt haben. Dies liegt daran, dass es in den USA keine Datenschutzvorschriften gibt, die mit der DSGVO vergleichbar wären.

Zusätzliche Zugeständnisse für den Datenschutz

Die Vereinbarung mit Japan war erst möglich geworden, nachdem die Regierung in Tokio Zugeständnisse bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit der EU gemacht hatte. Dazu gehörten "zusätzliche gesetzliche Garantien für Einzelpersonen in der EU, deren personenbezogene Daten nach Japan übermittelt werden". Diese Vorschriften sind der Kommission zufolge für japanische Unternehmen, die Daten aus der EU einführen, verbindlich und vor der unabhängigen japanischen Datenschutzbehörde (PPC) und den Gerichten durchsetzbar. Ebenfalls etabliert wurde ein Verfahren zur Bearbeitung, Untersuchung und Klärung von Beschwerden von Europäern über den Zugang japanischer Behörden zu ihren Daten.

Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören neben den 28 EU-Staaten auch Norwegen, Liechtenstein und Island. Sollte Großbritannien Ende März 2019 ohne eine Vereinbarung aus der EU ausscheiden, könnten Daten nicht mehr wie gewohnt auf die Insel transferiert werden. Die EU-Kommission plant derzeit nicht, als Notfallmaßnahme für einen No-Deal-Brexit noch einen Angemessenheitsbeschluss herbeizuführen. Stattdessen sollten Firmen und Behörden andere rechtliche Grundlagen nutzen, um die Daten auszutauschen.

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