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DSA-Verstöße: Gericht zwingt Amazon zu mehr Transparenz bei Produktempfehlungen

Amazon hat vor Gericht verloren und muss bei Produktempfehlungen transparenter sein. Das Melden illegaler Inhalte darf nicht erschwert werden.
/ Ingo Pakalski
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Die Verbraucherzentrale Bayern hat gegen Amazon vor Gericht gewonnen. (Bild: Pixabay)
Die Verbraucherzentrale Bayern hat gegen Amazon vor Gericht gewonnen. Bild: Pixabay

Die Verbraucherzentrale Bayern klagte gegen Amazon, weil das Onlinekaufhaus aus Sicht der Verbraucherschützer mehrfach gegen geltendes Recht verstößt. Das Oberlandesgericht Bamberg verpflichtet Amazon dazu, bei Produktempfehlungen die Bedeutung und Gewichtung der einzelnen Kriterien dabei offenzulegen.

Außerdem wird Amazon vom Gericht dazu verpflichtet, das Melden illegaler Inhalte drastisch zu vereinfachen. Bei Produktempfehlungen nennt Amazon zwar, nach welchen Kriterien diese Empfehlungen zustande kommen. Wie diese einzelnen Kriterien gewichtet werden, wollte das Onlinekaufhaus jedoch nicht preisgeben und verstieß damit laut Gericht gegen den Digital Services Act. Amazon muss diese Angaben zur Verfügung stellen.

"Produktvorschläge lenken die Aufmerksamkeit von Verbrauchern und können Kaufentscheidungen beeinflussen – auch wenn sie wie eine praktische Serviceleistung daherkommen", kommentierte Tatjana Halm das Urteil, die als Referatsleiterin Recht und Digitales bei der Verbraucherzentrale Bayern tätig ist. "Nutzer müssen erkennen können, nach welcher Logik sie zustande kommen."

Amazon darf das Melden illegaler Inhalte nicht erschweren

Auch in einer anderen Frage verstößt Amazon laut Gericht eindeutig gegen die Vorgaben des Digital Services Act. Und zwar geht es darum, dass Besucher der Amazon-Webseite in der Lage sein müssen, unkompliziert Rechtsverstöße melden zu können. Das reicht von gefälschten Markenwaren, volksverhetzenden Rezensionen bis zu unzulässigen Heilsversprechen.

Die Meldung eines Rechtsverstoßes wird eingeleitet, indem der Button mit der Beschriftung "Ein Problem mit diesem Produkt melden" betätigt wird. Aus Sicht des Gerichts ist das eine missverständliche Formulierung. Zudem war die Funktion nur dann nutzbar, wenn Besucher der Webseite mit einem Konto angemeldet waren. Aus Sicht des Gerichts wird eine Meldung eines Rechtsverstoßes damit unnötig erschwert.

"Ein Meldesystem muss leicht auffindbar und einfach nutzbar sein", erklärte Halm. "Plattformen dürfen ihre Verantwortung nicht durch komplizierte Meldewege umgehen.".

Zudem bemängelte das Gericht, dass Informationen über Inhaltsmoderation kaum auffindbar sind. Die nötigen Informationen müssten ohne großen Aufwand zu finden sein und das ist nicht der Fall. Amazon wird dazu verpflichtet, diese Informationen leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen.

So reagiert Amazon auf das Urteil

"Wir haben eine starke Grundlage für die Einhaltung des DSA geschaffen und teilen das Ziel der Europäischen Kommission, ein sicheres, zuverlässiges und vertrauenswürdiges Einkaufsumfeld zu schaffen", kommentierte ein Amazon-Sprecher auf Nachfrage von Golem.

"Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine einheitliche Auslegung des DSA im gesamten Binnenmarkt von entscheidender Bedeutung, die durch eine fragmentierte Durchsetzung im Rahmen privater Klagen untergraben würde", erklärte der Sprecher weiter. "Wir werden die schriftliche Begründung des Urteils sorgfältig prüfen und die erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten."

Das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 29. Juli 2026 ist noch nicht rechtskräftig (Az. 3 UKl 13/25 e(öffnet im neuen Fenster)).

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