DSA-Umsetzung: Bundesnetzagentur beklagt "erhebliche Hürden" durch US-Regierung
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Die Bundesnetzagentur hat erstmals eine vollständige Jahresbilanz in ihrer Tätigkeit als DSA-Koordinierungsstelle vorgelegt. Im Jahr 2025 reichten Nutzer demnach 2.033 neue Beschwerden über mögliche Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act/DSA) ein. Daraus leitete die Koordinierungsstelle 26 Verfahren gegen Diensteanbieter ein. Durch die US-Regierung unter Donald Trump seien jedoch "erhebliche Hürden" bei der Umsetzung des DSA entstanden.
Der Anfang 2024 in Kraft getretene DSA regelt unter anderem den Umgang mit illegalen Inhalten auf Online-Plattformen in der EU. Nutzer können solche Inhalte direkt den Plattformen melden. Die Koordinierungsstelle (Digital Services Coordinator/DSC) ist nur zuständig, wenn Plattformen gegen die Vorgaben des DSA verstoßen.
Dem 37-seitigen Tätigkeitsbericht(öffnet im neuen Fenster) (PDF) zufolge stieg die Zahl der Beschwerden seit dem Start des DSA kontinuierlich an: von rund 320 Eingängen im dritten Quartal 2024 auf etwa 560 im vierten Quartal 2025. Hinzu kommen Nachträge zu früheren Beschwerden, deren Zahl im vergangenen Jahr bei 956 lag. 332 Eingänge über das Nutzerportal(öffnet im neuen Fenster) hatten demnach keinen Bezug zum DSA.
Noch keine Bußgelder verhängt
Die nationale Koordinierungsstelle muss nur einen Teil der Beschwerden selbst bearbeiten. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Herkunftslandprinzip. Daher gingen von 255 Weiterleitungen alleine 237 nach Irland, weil dort viele US-amerikanische IT-Firmen ihre Europazentrale haben. Für die großen Plattformen und Suchmaschinen ist die EU-Kommission selbst zuständig.
Bis Ende 2025 leitete die Bundesnetzagentur 30 Verfahren ein, darunter vier bereits im Jahr 2024. Dabei ging es unter anderem um die "Einrichtung von Melde- und Abhilfeverfahren (Artikel 16 DSA), die Begründung von Maßnahmen gegenüber Nutzern (Artikel 17 DSA) sowie die Ausgestaltung des internen Beschwerdemanagementsystems der Plattformen (Artikel 20 DSA)", heißt es in dem Bericht. Bislang wurden acht Verfahren abgeschlossen, bei den übrigen 20 laufen noch die Ermittlungen. Es wurden weder vom DSC noch von anderen Institutionen, die für die Umsetzung des DSA zuständig sind, Anordnungen oder Bußgelder gegen Diensteanbieter verhängt.
Darüber hinaus ist der DSC dafür zuständig, sogenannte vertrauenswürdige Hinweisgeber (Trusted Flagger) zu bestimmen (g+). Diese dürfen illegale Inhalte im Netz den Anbietern zur beschleunigten Prüfung melden.
Nur wenige Trusted Flagger akzeptiert
Im Jahr 2025 erhielten der Bundesverband Onlinehandel (BVOH), Hate Aid und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) diesen Status zugesprochen. Bereits 2024 war Respect als Hinweisgeber anerkannt worden. Bis Ende 2025 liefen noch fünf weitere Verfahren. Der Liste der EU-Kommission zufolge(öffnet im neuen Fenster) erfolgte bislang keine weitere Anerkennung. So wurden demnach bis Ende 2025 bereits 22 von 31 Anträgen abgelehnt.
DSC-Leiter Johannes Heidelberger räumt in seinem Bericht ein, dass der DSA im vergangenen Jahr politisch unter Druck geraten sei.
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