DSA-Liste: Auch die Wikipedia wird schärfer reguliert

Die EU-Kommission hat die Liste der Internetdienste veröffentlicht, die künftig höhere Auflagen erfüllen müssen. Ein Konzern ist fünfmal vertreten.

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Auch die Wikipedia muss demnächst eine Risikobewertung abliefern.
Auch die Wikipedia muss demnächst eine Risikobewertung abliefern. (Bild: Jakub Porzycki/NurPhoto/Reuters)

In der EU müssen künftig 17 große Onlinedienste und zwei große Suchmaschinen besondere Auflagen zum Schutz von Nutzern und Gesellschaft erfüllen. Die EU-Kommission veröffentlichte dazu am 25. April 2023 eine Liste von Diensten, die als "sehr große Online-Plattformen" oder "sehr große Online-Suchmaschinen" gelten. Diese müssen nun innerhalb von vier Monaten die Auflagen von Artikel 33 bis 43 des Gesetzes über digitale Dienste (engl. Digital Services Act/DSA) erfüllen. Dazu gehört auch die Veröffentlichung einer Risikobewertung.

Zu den 19 Diensten zählen acht soziale Medien (Facebook, Instagram, Linkedin, Pinterest, Snapchat, Tiktok, Twitter, Youtube), fünf Marktplätze (Aliexpress, Amazon, Booking.com, Google Shopping, Zalando), zwei Appstores (Apple, Google), zwei Suchmaschinen (Bing, Google), der Kartendienst Google Maps sowie als einziger nicht kommerzieller Anbieter die Wikipedia. Damit ist Google mit fünf Diensten vertreten. Als Kriterium in die Aufnahme der Liste gilt eine "monatliche Zahl von mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern".

Die EU-Regeln sollen unter anderem sicherstellen, dass bestimmte Inhalte schneller aus dem Netz verschwinden. Beispiele sind Terrorpropaganda, Hassrede oder der Verkauf von gefälschten Waren. Ein Wikipedia-Sprecher kündigte in einem Interview mit Netzpolitik.org an: "Wir tun alles dafür, dass sich für unsere Ehrenamtlichen nichts ändert und dass auch die Wikipedia unverändert bleibt."

Dienste müssen für ihre Kontrolle zahlen

Den Vorgaben zufolge müssen die VLOPs, wie sie englisch abgekürzt werden, alle systemischen Risiken in der EU ermitteln, analysieren und bewerten, "die sich aus der Konzeption oder dem Betrieb ihrer Dienste und seinen damit verbundenen Systemen, einschließlich algorithmischer Systeme, oder der Nutzung ihrer Dienste ergeben".

Zudem müssen sie "angemessene, verhältnismäßige und wirksame Risikominderungsmaßnahmen" ergreifen. Einmal im Jahr werden die Dienste "auf eigene Kosten einer unabhängigen Prüfung unterzogen", bei der die Einhaltung bestimmter Verpflichtungen kontrolliert wird. Verwenden die Dienste Empfehlungssysteme, müssen sie mindestens eine Option für jedes ihrer Empfehlungssysteme vorlegen, die nicht auf Profiling nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beruht.

Weitere Auflagen betreffen die Transparenz der Werbung sowie den Zugang zu Daten, die die EU-Kommission zur Kontrolle der Dienste benötigt. Dafür müssen die Dienste eine jährliche Aufsichtsgebühr an die Kommission abführen.

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