Drosselung: Auch Tarifwechsel bei DSL kann zur Drosselung führen
Einem Bericht des Magazins Focus zufolge reichen schon kleine Änderungen an einem bestehenden DSL-Vertrag bei der Telekom aus, um von der seit dem 2. Mai 2013 geltenden Drosselung des Transfervolumens betroffen zu sein. Das Unternehmen sagte dem Magazin(öffnet im neuen Fenster), es sollen auch bisherige Telefonkunden, die DSL haben möchten, "als Neukunden behandelt" werden.
Zudem sollen auch DSL-Nutzer der Telekom den Drosselverträgen unterliegen, wenn sie zu einem anderen Tarif wechseln. Ob das Unternehmen das dann beispielsweise als Änderungskündigung versteht, bei der es zu einem neuen Vertrag kommen könnte, führt der Focus nicht näher aus.
Diese neuen Aussagen der Telekom lassen die bisherigen Angaben des Unternehmens in einem anderen Licht erscheinen. Bisher hatte die Telekom stets erklärt, die neuen Volumengrenzen würden nur für Neuverträge gelten – nun reicht aber schon eine Änderung bestehender Verträge. Neue allgemeine Geschäftsbedingungen für seine DSL-Tarife hatte das Unternehmen bereits vor kurzem als PDF veröffentlicht, inzwischen findet sich auf den AGB-Seiten(öffnet im neuen Fenster) der Telekom dieses Dokument nicht mehr.
In dem ursprünglichen PDF fanden sich die monatlichen Volumengrenzen, welche die Abschaffung von DSL-Flatrates bedeuten. Darauf weist die Telekom nun auf den Bestellseiten der einzelnen Tarife hin. Bei Anschlüssen bis 16 MBit/s sind 75 GByte enthalten, bei VDSL-Anschlüssen mit 25 oder 50 MBit/s sind es 200 GByte. Glasfaseranschlüsse mit 100 MBit/s werden ab 300 GByte gedrosselt, bei 200 MBit/s ab 400 GByte. Alle diese Verbindungen arbeiten nach dem Ausschöpfen des Volumens nur noch mit 384 KBit/s. Umsetzen will die Telekom die Drosselung aber erst ab dem Jahr 2016.
Selbst wer bis dahin an seinem Vertrag nichts ändert und nicht von der Telekom als Neukunde angesehen wird, dürfte spätestens dann der Drosselung unterliegen. Üblicherweise laufen die DSL-Verträge der Telekom zwei Jahre, danach kann eine Verlängerung auch einen neuen Vertrag bedeuten – beispielsweise, wenn die Telekom die bisher garantierten Leistungen nicht mehr anbietet.
Das ist vor allem mit dem klassischen analogen Telefonanschluss der Fall, den die Telekom bis 2016 nicht mehr anbieten will. Stattdessen soll das ohnehin schon vollständig digitalisierte Telefonnetz für Sprachverbindungen auf Voice over IP (VoIP) umgestellt werden.
Nachtrag vom 5. Mai 2013, 20:50 Uhr
Die neuen AGB, in denen auch die Tabelle der Datenvolumina zu finden ist, befinden sich noch auf den Telekom-Serven als PDF(öffnet im neuen Fenster). Sie sind nun unter dem Stichpunkt "Call&Surf" eingeordnet, unter "DSL" befinden sich weiterhin ältere Unterlagen. Der am 2. Mai 2013 vielfach verbreitete Link zu einer anderen AGB-Seite der Telekom funktioniert nicht mehr.
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