Drosselkom: Bundesnetzagentur soll über Managed Services entscheiden
Die Bundesregierung will keine "Lex Telekom". Im Petitionsausschuss des Bundestages hat sie ihre Pläne zur Festschreibung der Netzneutralität verteidigt.

Die Bundesregierung will die geplanten Managed Services der Deutschen Telekom in ihrer Verordnung zur Netzneutralität nicht ausdrücklich verbieten. "Wir wollten keine Lex Telekom machen", sagte eine Vertreterin des Wirtschaftsministeriums am Montag in einer Anhörung im Bundestag. "Wie die konkrete Ausgestaltung von Geschäftsmodellen zu bewerten ist, das ist dann die Aufgabe der ausführenden Behörde", sagte die Ministerialdirigentin Barbara Vogel-Middeldorf weiter. Notfalls müssten die Gerichte die Entscheidungen der Bundesnetzagentur überprüfen. Der 19-jährige Johannes Scheller hatte in einer Petition gefordert, dass der Bundestag die Netzneutralität gesetzlich vorschreibt.
Der Entwurf der Bundesregierung wurde inzwischen im Internet veröffentlicht. Demnach dürfen Betreiber "eigene Inhalte und Anwendungen nicht zu günstigeren Bedingungen oder zu einer besseren Qualität bevorzugt zugänglich machen". Auch dürfen sie "keine entgeltlichen Vereinbarungen mit Inhalteanbietern abschließen, die darauf abzielen, Endnutzern einen bevorzugten Zugang zu deren Inhalten und Anwendungen zu ermöglichen".
Eine "inhaltsneutrale, an technischen Erfordernissen orientierte Transportklassifizierung" sowie eine "Differenzierung von Entgelten nach Qualitätsdienstklassen" werden jedoch ausdrücklich als zulässig beschrieben. Die Regierungsvertreter antworteten ausweichend auf Nachfragen, ob mit der Verordnung die geplanten Managed Services der Deutschen Telekom ausgeschlossen werden könnten.
Größter Streitpunkt in der Anhörung war die Frage, ob die Netzneutralität per Gesetz oder per Verordnung geregelt werden soll. Nach Ansicht Schellers erhält die Netzneutralität nur per Gesetz den Status, den sie verdient. Die Bundesregierung sieht jedoch in der Verordnung das "richtige Instrument". Diese könne präziser als ein Gesetz formuliert werden, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Bernhard Heitzer, schloss aber ein Gesetz nicht grundsätzlich aus. "Wir sind da durchaus offen, sollte sich herausstellen, dass es anders besser zu regeln ist", sagte er weiter.
Heitzer, früherer Präsident des Bundeskartellamts, räumte ein, dass "marktmächtige Unternehmen gelegentlich zu missbräuchlichem Verhalten neigen". Die geplante Verordnung könne das richtige Instrument sein, um dies zu unterbinden. Kritik an der Telekom kam nicht nur von der Opposition, sondern auch von Vertretern der Regierungskoalition. "Wenn ich mir die Pläne der Telekom ansehe, dann ist das genau die Form der Diskriminierung, die wir ablehnen", sagte der CSU-Abgeordnete Reinhard Brandl.
Nach Angaben Heitzers soll sich das Bundeskabinett am 14. August mit dem Entwurf befassen. Auf seiner Sitzung vom 2. und 3. September könnte der Bundestag dann die Verordnung beschließen. Eine Zustimmung des Bundesrats vor der Bundestagswahl am 22. September sei kaum noch zu erwarten, aber nicht auszuschließen. "Nichts ist unmöglich", sagte Heitzer. Die Verabschiedung eines Gesetzes würde aber auf jeden Fall einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
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Deregulierung hat unser Datennetz erst zu dem Moloch hingeführt, in dem wir stecken.
Wahrscheinlich, etwa, könnte... ...was ist das für eine Argumentation? Sollten jetzt...
Nennt sich QoS ;) Ja wohl das mindeste. Jup, dann stellt halt jeder der will einen...
...ist das Internet Infrastruktur oder Rohstoff? Aus Sicht der Provider wäre es natürlich...