Drohnenkrieg: Airbus testet unbemannten, autonomen Drohnenjäger
Airbus Defence and Space(öffnet im neuen Fenster) hat die Abfangdrohne Bird of Prey auf einem nicht näher genannten Trainingsgelände in Norddeutschland getestet. Laut der Pressemitteilung hat das Fluggerät dort die Suche, Ortung und genaue Erkennung einer mittelgroßen Einwegangriffsdrohne ausgeführt.
Anschließend wurde die sogenannte Kamikazedrohne mit einer ebenfalls neu entwickelten Luft-Luft-Rakete bekämpft. Diese stammt von Frankenburg Technologies aus Estland und komplettiert das System.
Materialkosten entscheiden
Die kleine Rakete soll laut Bericht eines der kleinsten und preiswertesten lenkbaren Modelle weltweit sein. Sie wiegt 2 kg und hat lediglich eine Reichweite von 1,5 km. Der Gefechtskopf zersplittert und kann seine Ziele auf diese Weise flugunfähig machen.
Die Drohne von Airbus, die selbst nur 3 m lang ist und eine Flügelspannweite von 2,5 m aufweist, soll im Einsatz acht dieser Raketen transportieren können und nach ihrer Mission wieder landen.
Geplant ist, sie zur Drohnenabwehr einzusetzen, wenn wie zuletzt mehrfach unbemannte Flugobjekte in den Luftraum der Nato eindringen. Statt einen Abfangjäger zu schicken oder die Luftabwehr zu aktivieren, was jeweils Kosten im siebenstelligen Bereich verursachen kann, soll mit dem neuen System eine effektivere Antwort gegeben werden können.
Billige Drohnen überlasten Abwehrsysteme
Die von Russland oder dem Iran eingesetzten Drohnen Shahed sollen je nach Quelle zwischen 20.000 und 50.000 US-Dollar pro Stück kosten. Die neu entwickelte Rakete unterbietet diesen Preis laut Hersteller, ohne dass auf den tatsächlichen Preis eingegangen wird.
Angekündigt sind weitere Testflüge, dann mit Raketen mit aktiven Gefechtsköpfen. Im ersten Versuch wurde keine scharfe Munition benutzt. Einmal im Einsatz soll die Bird of Prey gegen eine Vielzahl gleichzeitig einfliegender Drohnen eingesetzt werden, die bisher die klassische Flugabwehr und Abfangjäger zu überlasten drohen.
Parallel zu dieser und ähnlichen Entwicklungen autonomer Waffensysteme fehlen weiterhin völkerrechtliche Regelungen zu deren Einsatz. Bislang gibt es nur Forderungen nach einem bindenden Regelwerk und einer Integration in das bestehende Recht zum Beispiel durch das Internationale Rote Kreuz(öffnet im neuen Fenster) oder auch den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr(öffnet im neuen Fenster) .
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