Drohnenführerschein: Wer den Luftraum nutzt, muss wissen, was er tut

Tolle Bilder von oben - aber auch Beschwerden wegen Überflügen . Spaß beim Fliegen - aber auch Begegnungen mit Flugzeugen in der Luft . Die Einstellung zu Drohnen ist ambivalent, so mancher mag sich gar nicht mit den unbemannten Fluggeräten abfinden .
"Wenn sich jemand im Luftraum bewegt und dann auch noch mit Propellern, dann wäre es nicht schlecht, wenn derjenige weiß, was er tut. Und was er lassen muss" , sagt Ulrich Wirrwa(öffnet im neuen Fenster) . Der Industriefotograf setzt bei seiner Arbeit häufig Drohnen ein. Wie aber lässt sich das sicherstellen?
Drohne sucht nach Rehkitzen
Es gibt verschiedene Konzepte, um für mehr Sicherheit im Luftraum zu sorgen. Es ist unbestritten, dass es durchaus sinnvolle Anwendungen für die Copter gibt. In der Landwirtschaft etwa werden sie eingesetzt, um Nutzpflanzen aus der Luft auf Befall mit Schädlingen oder Pilzen zu untersuchen, Pflanzenschutzmittel zu versprühen oder Rehkitze aufzuspüren und vor dem Mähdrescher zu retten.
Trotz der sinnvollen und guten Anwendungen bleibt das Problem der Drohnenrowdys. Ihnen könnte künftig die Technik beikommen: Das Internetangebot Airmap(öffnet im neuen Fenster) hat Flugverbotszonen gesammelt . Hersteller sollen die Daten in die Software ihrer Copter übernehmen, damit diese nicht mehr in einer Flugverbotszone starten. Der bekannte chinesische Hersteller DJI hat das System integriert .
Drohnenbegegnung in 600 Metern Höhe
Das sei ein Anfang, sagt Jan Evers, Helikopter- und Drohnenpilot beim Filmproduktionsunternehmen Cineflight(öffnet im neuen Fenster) . Es könnte Zwischenfälle verhindern, wie den, den er schon selbst erlebt hat: Außer Drohnen und Helikopter fliegt er auch Verkehrsmaschinen. Dabei hatte er eine Begegnung mit einer Drohne - im Landeanflug in etwa 600 Metern Höhe.
Die Drohne war nah genug, dass Evers das Modell - es war eine Phantom 3 - erkennen konnte. "Die sind ja nicht so groß, und ich konnte aus dem Cockpit erkennen, wie sie ausgerichtet ist" , erzählt er. So eine Begegnung sei nicht ungefährlich: Die Drohne könnte gegen die Cockpitscheibe prallen, die dann springen könne, oder sie könnte ins Triebwerk fliegen und dort Schäden anrichten.
Für einen Aufstieg bis auf 600 Meter bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Die gab es aber nicht, denn es war nicht nachvollziehbar, wer das war. In den USA könnte der Pilot einer solchen Drohne identifiziert werden.
Unbemannte Fluggeräte sollen registriert werden
Die US-Regierung hat Ende vergangenen Jahres eine Registrierungspflicht für Drohnen ab einem Gewicht von etwa 250 Gramm eingeführt: Ein Drohnenbesitzer muss sich bei der US-Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) mit Name, Anschrift und E-Mail-Adresse sowie seinem Fluggerät registrieren. Er erhält ein Zertifikat sowie eine Kennung, die er auf seinem Fluggerät anbringen muss.
Eine solche Regelung plant auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU): "Drohnen, die schwerer als 0,5 kg sind, sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können" , erklärte er im Dezember 2015(öffnet im neuen Fenster) . Das Kennzeichen und die Adresse des Besitzers sollen in einer Datenbank gespeichert werden.
Profis sollen Führerschein machen
Nutzer, die Drohnen professionell einsetzen - Fotografen, Landwirte oder in der Industrie - sollen künftig ihre Flugkenntnisse durch eine Prüfung nachweisen. Sie erhalten dann eine Lizenz vom Luftfahrtbundesamt. Dafür will Dobrindt eine andere Regelung abschaffen: Die Profis sollen ihre Copter dann auch ohne dauernden Sichtkontakt fliegen dürfen. Das ist bisher verboten.
Evers befürwortet eine allgemeine Registrierungspflicht. Sie könne einem Piloten seine Verantwortung bewusstmachen, sagt er: "Wenn er seinen Namen dafür hergegeben hat, macht er vielleicht manche Sachen nicht so leichtfertig wie heutzutage." Einen Führerschein für alle hält er eher für übertrieben - der Spaß solle erhalten bleiben.
Wer liest schon eine Bedienungsanleitung
Allerdings rät er zur Vorsicht: Die Hersteller suggerierten, eine Drohne zu fliegen, sei einfach. Aus naheliegenden Gründen: Sie wollen ihre Produkte verkaufen, und ein Gerät, das einfach zu bedienen ist, verkauft sich besser als eines, für dessen Gebrauch erst ein stundenlanges Studium der Betriebsanleitung nötig ist.
Auspacken und losfliegen, ist die Devise. Und natürlich auch gleich tolle Bilder und Videos aus der Luft machen. Wenn dann aber etwas nicht so funktioniert wie vorgesehen - etwa wenn der GPS-Empfang ausfällt -, kann es brenzlig werden: "Dann sind viele schon aufgeschmissen" , erzählt Evers, der auch selbst Drohnenschulungen gibt. "Dann passieren Unfälle, weil die Leute nicht mehr wissen, was sie tun sollen."
Viele hielten die Fluggeräte für harmlose Spielzeuge - das seien sie aber nicht, sagt Wirrwa.
Drohnen sind kein Spielzeug
Ein Copter fliege schnell, er habe schnell rotierende Propeller - damit stelle er potenziell eine Gefahr für andere dar. Das zeigt der tragische Unfall in England, bei dem Ende 2015 ein Kleinkind ein Auge durch den Propeller eines außer Kontrolle geratenen Copters verlor. "Immer wenn die Gefahr besteht, dass einem etwas auf den Kopf fällt, dann sind besondere Sicherheitsvorkehrungen notwendig" , sagt Wirrwa. Deshalb gebe es auf jeder Baustelle eine Helmpflicht.
Er hält auch Dobrindts Ansatz einer Registrierung ab einem Gewicht von 500 Gramm für nicht ausreichend. "Meiner Ansicht sollte man das nicht nach Gewicht oder nach Einsatz klassifizieren, sondern nach Gefährdungspotenzial. Eine ganz kleine, aber sehr schnelle Drohne kann ein hohes Gefährdungspotenzial haben." Außerdem hält er einen Wartungsnachweis oder eine regelmäßige technische Überprüfung des Copters für sinnvoll.
Bundesländer erteilen Aufstiegsgenehmigungen
Derzeit gilt: Wer seinen Copter zu kommerziellen Zwecken einsetzt, braucht eine Aufstiegsgenehmigung. Das ist Sache der Luftfahrtämter der Länder. Entsprechend uneinheitlich ist die Situation: Manche Ämter verlangen einen praktischen Nachweis der Flugfähigkeit, anderen reicht es, wenn der Pilot in einem anderen Bundesland schon einmal eine Aufstiegsgenehmigung bekommen hat.
Dobrindts Gesetzesvorlage könnte hier für Einheitlichkeit sorgen. Allerdings ist er nicht der einzige Politiker, der sich mit dem Thema beschäftigt. Auch die Europäische Union will im Rahmen ihrer neuen Luftfahrtstrategie der EU-Kommission(öffnet im neuen Fenster) den Einsatz der unbemannten Fluggeräte regeln.
EU-Kommission sieht wirtschaftliches Potenzial der Drohnen
Europa müsse "das volle Potenzial von Drohnen ausschöpfen" , heißt es deshalb in dem Entwurf, den die EU-Kommission Anfang Dezember vorgestellt hat. Die Regeln sollten "verhältnismäßig sein, um sicherzustellen, dass die Entwicklungen nicht von unnötigen schweren und kostspieligen Bestimmungen und Prozeduren gefährdet werden."
Verkehrskommissarin Violeta Bulc will zwar Regeln für die kommerzielle Nutzung - "aber nur so viele, wie nötig. Wir wollen keine Überregulierung, die den Marktzugang unnötig erschwert" , sagte sie Anfang des Monats der Wochenzeitung Welt am Sonntag(öffnet im neuen Fenster) .
Beim Drohnenführerschein ist sie weniger entschieden als Wirrwa: Ob ein Führerschein "der beste Weg ist, die Nutzer auf den Gebrauch von Drohnen vorzubereiten und die Verbreitung zu kontrollieren, müssen wir sehen. Ich habe da noch keine endgültige Meinung" , sagte Bulc.



