Drohnen: CIA muss Dokumente zu Drohnenangriffen herausgeben

Der US-Auslandsgeheimdienst Central Intelligence Agency (CIA) darf seine Drohnenangriffe nicht geheim halten. Zumindest einem Richter muss die CIA Dokumente dazu vorlegen. Das hat US-Berufungsrichter entschieden und damit einem Bezirksgericht widersprochen, das die Geheimhaltung der CIA gebilligt hatte.
Die US-Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) hatte 2010 unter Berufung auf das US-Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act, FOIA) die Herausgabe von Aufzeichnungen über die Drohnenangriffe verlangt. Die CIA hat sich bisher geweigert, Drohnenangriffe auf Terroristen im Ausland zu bestätigen oder zu dementierten.
Glomar-Antwort
Schon allein die Bestätigung, dass solche Aufzeichnungen existierten, würde vertrauliche Informationen enthüllen, argumentiert der Geheimdienst. Glomar-Antwort(öffnet im neuen Fenster) heißt dieses Manöver, das nach einer spektakulären CIA-Aktion aus dem 1970er-Jahren(öffnet im neuen Fenster) benannt ist. Bezirksrichterin Rosemary Collyer hatte die Glomar-Antwort anerkannt und die ACLU-Klage abgewiesen.
Das Berufungsgericht hat das jedoch abgelehnt. Die Drohnenangriffe auf Terroristen seien bekannt: Es werde darüber berichtet, der US-Präsident, ein ehemaliger CIA-Direktor sowie hochrangige Regierungsmitglieder hätten sich öffentlich dazu geäußert. Die CIA verlange von den Gerichten, ihre Zustimmung "zu einer Fiktion von Abstreitbarkeit zu geben, die kein vernünftiger Mensch für plausibel halten würde" , schreibt Richter Merrick Garland(öffnet im neuen Fenster) .
Wichtiger Sieg
Die ACLU begrüßte(öffnet im neuen Fenster) Garlands Urteil. Es sei "ein wichtiger Sieg" , kommentierte Jameel Jaffer, einer der Anwälte der Bürgerrechtler. Die Regierung könne nun nicht mehr erklären, dass das Interesse der CIA an den gezielten Tötungen ein Geheimnis sei. Außerdem werde es für die Regierung nun schwieriger, "Fragen zum Umfang und der Rechtsgrundlage des Programms abzubiegen."
Das Urteil bedeute aber nicht automatisch, dass die Dokumente tatsächlich für die Öffentlichkeit freigegeben würden, berichtet die New York Times(öffnet im neuen Fenster) . Richter Garland hat den Fall an das Bezirksgericht zurückverwiesen. Es sei jetzt an Richterin Collyer zu entscheiden, wie offen und detailliert die CIA ihre Aufzeichnungen beschreiben müsse.