Drohne: US-Luftaufsichtsbehörde lässt keine Drohnenlieferdienste zu
Schlechte Nachrichten für Amazon und Alphabet: Die US-Luftaufsichtsbehörde Federal Aviation Administration (FAA) hat Regeln für die kommerzielle Nutzung von Drohnen herausgegeben. Auslieferungen per Drohne wird es einstweilen nicht geben.
Das Regelwerk(öffnet im neuen Fenster) umfasst immerhin 624 Seiten und bezieht sich auf kleine unbemannte Flugsysteme (Small Unmanned Aerial System, SUAS). Bisher musste für deren kommerzielle Nutzung eine Sondergenehmigung beantragt werden. Die Regeln sollen im August in Kraft treten.
Bei Gebäuden darf höher geflogen werden
Die Fluggeräte dürfen eine Nutzlast tragen. Das Startgewicht darf aber 25 Kilogramm nicht überschreiten. Ein SUAS darf bis zu einer Höhe von 400 Fuß (knapp 122 Meter) aufsteigen. Ausnahme ist, wenn es nicht weiter als 400 Fuß von einem Bauwerk entfernt ist – dann darf es höher aufsteigen. Diese Ausnahme dürfte die FAA gemacht haben, um die Inspektion beispielsweise von Gebäuden, Windrädern oder Brücken zu ermöglichen.
Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 160 Kilometer pro Stunde beschränkt. Geflogen werden darf bei ausreichender Beleuchtung der Drohne ab einer halben Stunde vor Sonnenaufgang und bis eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang.
Drohnenpiloten brauchen einen Führerschein
Wer ein SUAS kommerziell fliegen möchte, braucht dafür eine spezielle Lizenz. Um diese zu erwerben, muss der Drohnenpilot mindestens 16 Jahre alt sein. Das SUAS muss registriert sein – die Registrierungspflicht hatte die FAA im vergangenen Winter eingeführt .
Ein SUAS darf nicht von einem anderen Fluggerät, also etwa von einem Hubschrauber aus, gesteuert werden, von einem anderen Fahrzeug aus aber schon. Das dürfte beispielsweise für Filmaufnahmen praktisch sein. Voraussetzung ist, dass dieser Einsatz in weitgehend menschenleeren Gegenden stattfindet.
Die Drohne muss beaufsichtigt werden
Für Alphabet und Amazon ist jedoch entscheidend, dass die FAA keine unbeaufsichtigten Flüge erlaubt. Es muss Sichtverbindung zum Fluggerät bestehen. Zwar darf eine Drohne autonom fliegen – allerdings nur unter menschlicher Aufsicht und in Sichtweite. Der Pilot muss jederzeit wieder die Kontrolle über das Fluggerät übernehmen können. Schließlich darf das SUAS nicht über ungeschützten Menschen fliegen, die nicht zum Drohnenteam gehören.
Diese Regeln verhindern Dienste wie Amazon Prime Air oder Alphabets Project Wing . Sowohl Amazon als auch Google-Mutter Alphabet wollen ihre Lieferdrohnen autonom und ohne menschliche Aufsicht fliegen lassen. Auch das Überfliegen Unbeteiligter dürfte sich nur schwer verhindern lassen, etwa bei einer Lieferung in der Stadt.
"Mit diesen Regeln wollen wir einerseits den Einsatz dieser Technik ermöglichen und andererseits die Sicherheit der Öffentlichkeit wahren" , sagte FAA-Direktor Michael Huerta(öffnet im neuen Fenster) . "Aber das ist nur ein erster Schritt. Wir arbeiten bereits an zusätzlichen Regeln, um den Bereich der Einsätze zu erweitern."
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