Zum Hauptinhalt Zur Navigation

DreamHost: US-Regierung will nun doch keine Daten von Trump-Gegnern

Verdächtig, nur weil man eine Website besucht hat, auf der Proteste gegen Trumps Amtseinführung geplant wurden? Nein, nein, doch nicht, versichert das US-Justizministerium und macht einen Rückzieher.
/
Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Donald Trump (Bild: White House)
Donald Trump Bild: White House / Gemeinfrei

Es kommt nicht alle Tage vor, dass die US-Regierung zugibt, keine Ahnung von ihren Taten zu haben. Im Fall von Dreamhost und dem Versuch, die Herausgabe von Daten von 1,3 Millionen Besuchern einer Anti-Trump-Website zu erzwingen, hat sie nun aber genau das eingeräumt.

Die Vorgeschichte hatte besorgniserregend geklungen: Auf der Website disruptj20.org(öffnet im neuen Fenster) hatten Aktivisten für den Tag der Amtseinführung von US-Präsident Donald Trump versucht, massive Proteste zu organisieren und zu koordinieren. Tatsächlich war es am 20. Januar zu Protesten in Washington, D.C. gekommen, teilweise waren sie gewalttätig. Mehr als 200 Demonstranten wurden festgenommen, ebenso wie sechs Journalisten.

Das US-Justizministerium wollte aber noch weitere Täter und Verantwortliche finden und präsentierte deshalb dem Dienstleister Dreamhost aus Los Angeles, auf dessen Servern disruptj20.org gehostet ist, einen Durchsuchungsbefehl. In dem heißt es, Dreamhost habe – unter anderem – alle Daten zu den Betreibern der Website herauszugeben, damit diese identifiziert werden können.

Aber auch Protokolle von HTTP-Verbindungsanfragen sowie andere Unterlagen, die Verbindungsversuche zu disruptj20.org belegen, sollte Dreamhost herausgeben. Was nichts anderes heißt als die IP-Adresse von jedem, der die Website besucht hat. Mit einer IP-Adresse können Strafverfolger bei den Internetprovidern erfragen, wem der entsprechende Anschluss gehört, und so versuchen, Besucher der Website zu identifizieren.

Dreamhost sprach von 1,3 Millionen Betroffenen

Dreamhost wehrte sich nicht nur gegen die Anordnung und legte Einspruch ein, die Firma veröffentlichte den Durchsuchungsbefehl auch in ihrem Blog. "Das Justizministerium verlangt die Herausgabe von 1,3 Millionen Nutzer-IP-Adressen sowie Kontaktinformationen, E-Mails und Fotos von Tausenden Menschen" , schrieb sie. "Diese Informationen könnten verwendet werden, um jedes Individuum zu identifizieren, das diese Website besucht und Gebrauch von seinem verfassungsmäßigen Recht auf freie Meinungsäußerung gemacht hat. Das sollte genug sein, um bei jedem die Alarmglocken schrillen zu lassen. Unserer Meinung nach ist das ein Beispiel für (…) einen Machtmissbrauch der Regierung."

Auch in einer E-Mail an das Ministerium schrieb der Anwalt von Dreamhost von den "mehr als 1.000.000 IP-Adressen" . Es wusste also frühzeitig, woran sich das Unternehmen besonders störte.

Das Ministerium weigerte sich trotzdem, die Menge der verlangten Daten einzuschränken. Das sei ja schon dadurch geschehen, dass im Durchsuchungsbeschluss präzise aufgeführt sei, was Dreamhost herausgeben soll. So steht es im Antrag des Ministeriums, mit dem die Einwände des Webhosters vor Gericht abgewiesen werden sollten.

Der neue Durchsuchungsbeschluss ist enger gefasst

Nun aber hat die Regierung ihre Meinung doch noch geändert. Am Dienstag bat sie den Richter, eine geänderte Version des Durchsuchungsbefehls zu unterschreiben. Die HTTP-Verbindungsprotokolle sind darin nicht mehr enthalten. Außerdem wurde der Zeitraum eingeschränkt, aus dem die auszuhändigenden Daten kommen sollen. Nie veröffentlichte Entwürfe von Beiträgen für disruptj20.org müssen auch nicht mehr herausgegeben werden.

Zudem geht aus dem Schriftstück deutlicher hervor, dass es dem Ministerium um Beweise für die Planung und Koordination von Straftaten geht. "Die Regierung respektiert das Recht aller Amerikaner, an friedlichen Protesten teilzunehmen und vom Recht auf Meinungsfreiheit geschützte politische Beiträge im Netz zu lesen" , heißt es in dem neuen Antrag. "Der Durchsuchungsbeschluss hat mit diesem Recht nichts zu tun."

Die Website disruptj20.org sei aber mehr gewesen als eine Plattform zur Verbreitung von Informationen. Über sie seien auch Planungen zu gewaltsamen Aktionen gelaufen, allerdings für die Öffentlichkeit nicht einsehbar.

Kein Interesse an 1,3 Millionen IP-Adressen

Weder der Beschluss noch die anschließenden Ermittlungen würden verwendet, um die politischen Gegner der gegenwärtigen Regierung zu identifizieren. Der entscheidende Satz jedoch lautet, leicht verkürzt: "Die Regierung wusste nicht – und hätte auch nicht wissen können -, wie viele Daten von Menschen, die nichts mit den gewaltsamen Protesten zu tun hatten, bei Dreamhost lagen." Sie sei jedenfalls "nicht interessiert" an den angeblichen 1,3 Millionen IP-Adressen.

Was der Auslöser für den Rückzieher ist, bleibt unklar. Vielleicht wussten die Verfasser des ersten Durchsuchungsbeschlusses wirklich nicht, was die von ihnen verlangten Verbindungsdaten alles enthalten können. Vielleicht war es aber auch der öffentliche Druck, den Dreamhost aufbaute, indem es an die Öffentlichkeit ging.

Das Unternehmen betrachtet die Entwicklung jedenfalls als "großen Sieg für die Privatsphäre im Internet" , hat aber immer noch Bedenken zu einigen Details des Durchsuchungsbefehls. Am kommenden Donnerstag soll es dazu eine Anhörung vor dem Superior Court von Washington, D.C. geben.


Relevante Themen